Magdeburg.
Anlässlich des bevorstehenden Karfreitags weist die Stadtverwaltung auf die folgenden feiertagsrechtlichen Vorgaben hin. An diesem Tag sind zusätzlich zu den allgemeinen Beschränkungen untersagt:
1. Veranstaltungen in Räumen mit Schankbetrieb, die über den Schank- und Speisebetrieb hinausgehen,
2. öffentliche sportliche Veranstaltungen sowie
3. alle sonstigen öffentlichen Veranstaltungen, außer wenn sie der Würdigung des Feiertages oder der Kunst, Wissenschaft oder Volksbildung dienen und auf den Charakter des Tages Rücksicht nehmen.
Betroffen vom Schließungsgebot sind u.a. Diskotheken, Tanzgaststätten, Spielhallen, Videotheken, Bowlingcenter.