Magdeburg.
Im städtischen Wahlamt sind die Vorbereitungen für die Kommunal- und Europawahlen, die am 7. Juni stattfinden, bereits in vollem Gange. „Bis Ostern haben die Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber noch Zeit, ihre Wahlvorschläge einzureichen“, so Stadtwahlleiter Holger Platz. „Das Wahlamt wird deshalb am Ostermontag (13. April), dem gesetzlichen Einreichungsschluss für Wahlvorschläge, von 16 bis 18 Uhr für Parteien und Wahlbewerber eine Sonderöffnungszeit anbieten. Das Bürgerbüro Mitte bietet am Sonnabend vor Ostern (11. April) von 9 bis 12 Uhr einen Bereitschaftsdienst an, der Unterstützungsunterschriften zur Prüfung entgegen nimmt.“ Am 22. April tagt der Stadtwahlausschuss, danach steht fest, welche Namen auf den Stimmzetteln stehen.“
Noch nicht abgeschlossen ist die Besetzung der Wahlvorstände, die in den 159 Wahllokalen der Stadt die Stimmabgabe organisieren und am Abend die Ergebnisse auszählen. „Besonders in Reform und im Norden der Stadt sind noch einige Wahlvorstände nicht vollständig besetzt“, so Stadtwahlleiter Holger Platz. Interessenten können sich beim städtischen Wahlamt unter den Telefonnummern 540 26 08 und 540 25 54 oder per E-Mail unter statistik@magdeburg.de melden.
In der Regel wird jeder Wahlvorstand mit acht Personen besetzt. Die Mitwirkung im Wahlvorstand ist ehrenamtlich, als Aufwandsentschädigung wird in Magdeburg ein sogenanntes Erfrischungsgeld gezahlt. „Zur Kommunal- und Europawahl erhalten die Wahlhelfer 40,- Euro und zur Bundestagswahl 25,- Euro für ihre Tätigkeit im Wahllokal“, erläutert Holger Platz. „Für die Tätigkeit im Briefwahlvorstand erhalten die Bürger ein Erfrischungsgeld von 21,- Euro. Die Wahlvorsteher, die nach der Auszählung der Stimmen zum Wahlamt fahren, erhalten dort für ihren Mehraufwand 10 Euro zusätzlich ausgezahlt.“
Wer im Wahlvorstand mitarbeiten möchte, muss am Wahltag das 16. (bei der Kommunalwahl) bzw. 18. Lebensjahr (bei der Bundestagswahl) vollendet und seinen Hauptwohnsitz in Magdeburg haben.