| Pressemitteilung vom15. April 2009 |
|
Neue Regeln für Fischteiche - Kreisveterinäramt informiert Kreis Kassel. Eine Reihe von Fischzuchten und Fischhaltungen haben in den vergangenen Wochen Post vom Kreisveterinäramt in Wolfhagen erhalten. Grund für den Brief vom Amt ist die neue Fischseuchenverordnung, die zusätzliche Pflichten für Fisch- und Angelteichbesitzer mit sich bringt. „Wer Fische züchtet, mästet, transportiert, lebende Fische verkauft oder verarbeitet, ist es bereits gewohnt, dass er sich beim zuständigen Veterinäramt registrieren und seinen Betrieb genehmigen lassen muss“, erläutert Kreispressesprecher Harald Kühlborn. Neu sei jetzt allerdings, dass die Registrierungspflicht nun auch Angelteiche umfasst. Kühlborn: „Hintergrund der neuen Regelung ist es, mit der weiter gefassten Registrierungspflicht einen umfassenden Überblick über die vorhandenen Fischbestände zu erhalten und im Seuchenfall richtig und für alle betroffenen Fischhaltungen handeln zu können“. In den letzten beiden Jahren war es in Deutschland zum Ausbruch des Koi-Herpesvirus, einem für Koi-Karpfen und Nutzkarpfen höchst ansteckenden und oft tödlichem Virus, gekommen. Da sich diese und andere Fischseuchen meist rasant verbreiten, müssen in Frage kommende Bestände geschützt werden. „Schützen kann man nur, was man kennt – daher ist die Anzeigepflicht auch im Interesse der Fischteichbesitzer“, so der Kreispressesprecher weiter. Fischteichbetreiber und –besitzer müssen sich bis zum 28. Mai 2009 beim Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Landkreises Kassel (AVV) gemeldet haben. Für die Registrierung reichen der Name und die Anschrift des Betreibers sowie Angaben über die Lage und die Größe der Anlage, die Teichzahl, die Wasserversorgung, Zuflussmenge und die gehaltenen Fischarten und ihre Verwendung aus. Ansprechpartnerin beim AVV ist Petra Gräbe, Tel.: 05692/987-3301. Dort gibt es auch Vordrucke für die Anzeige der Angelteiche. Falls der Meldetermin versäumt wird, gilt dies bereits als Ordnungswidrigkeit. Außerdem sind unangemeldete Angelteiche ein Risiko bei der Verbreitung von Fischseuchen. „Die neue Registrierungspflicht gilt nicht für Zierfische in Aquarien und für wildlebende Fische“, beruhigt Kühlborn abschließend die vielen Aquarienbesitzer im Landkreis Kassel. Pressekontakt: Pressestelle LANDKREIS KASSEL, Harald Kühlborn |
LANDKREIS KASSEL
Pressesprecher
Harald Kühlborn
Wilhelmshöher Allee 19 - 21
34117 Kassel
Tel.: 0561/1003-1506
Fax: 0561/1003-1530
Handy: 0173/4663794
E-Mail: pressestelle@landkreiskassel.de
http://www.landkreiskassel.de
Die Pressestelle Pressestelle LANDKREIS KASSEL ist Mitglied bei www.presse-service.de. Dort können Sie Mitteilungen weiterer Pressestellen recherchieren und per E-Mail abonnieren.