Pressemitteilung vom23. April 2009
Europawahl am 7. Juni 2009 - Eintragung in Wählerverzeichnis für EU-Bürger notwendig
Kreis Kassel.

Bis zur Europawahl am 7. Juni 2009 sind es noch etwas mehr als sechs Wochen -  die Frist für EU-Bürger, um sich in die bei den 29 kreisangehörigen Kommunen ausliegenden Wählerverzeichnisse einzutragen, läuft allerdings bereits am 15. Mai ab. „Wahlberechtigt bei der Europa-Wahl sind neben deutschen Staatsbürgern auch alle EU-Staatsbürger, die in einer kreisangehörigen Kommune mit Hauptwohnsitz gemeldet sind,“ informiert Kreispressesprecher Harald Kühlborn. EU-Bürger, die in einem anderen Staat leben, hätten zwei Alternativen zur Auswahl: entweder können sie per Briefwahl in ihrem Herkunftsstaat die dortigen Kandidaten für das Europaparlament wählen oder sie gehen in Deutschland die hier aufgestellten Bewerber wählen. Voraussetzung für die EU-Bürger sei allerdings, dass sie dort, wo sie wohnen, einen entsprechenden Antrag stellen.

 

Der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis müsse spätestens am 15. Mai bei der zuständigen Gemeindebehörde erfolgen. Anträge, die später eingehen, könnten nicht mehr berücksichtigt werden. Damit Doppelwahlen in Deutschland und im Heimatland ausgeschlossen werden, werde den Heimatländern die Eintragung in ein deutsches Wählerverzeichnis mitgeteilt.

 

Für die Europawahl wahlberechtigt sind grundsätzlich Deutsche oder Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in Deutschland oder in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union eine Wohnung haben oder sich gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Unionsbürger, die bereits zur Europawahl 1999 oder 2004 einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis gestellt haben, ist kein erneuter Antrag erforderlich. „Wie immer gibt es auch hier eine Ausnahme: Diejenigen, die in der Zwischenzeit ihren Wohnsitz ins Ausland verlegt haben, jetzt aber wieder hier gemeldet sind, müssen sich erneut ins Wählerverzeichnis eintragen lassen“, erläutert der Pressesprecher. Deutsche Staatsbürger werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis aufgenommen.

 

Kühlborn: „Für die EU-Wahl gibt es natürlich - wie bei allen anderen Wahlen auch – die Möglichkeit per Briefwahl zu wählen.“ Hierzu sollte die auf der Rückseite vollständig ausgefüllte und unterschriebene Wahlbenachrichtigungskarte und ein formloses Schreiben mit einem entsprechenden Antrag an die jeweilige kommunale Wahlbehörde gesandt werden.

Unionsbürger, die im Wählerverzeichnis eingetragen sind und keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, können durch ein formloses Schreiben mit einer entsprechenden Begründung einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragen. Briefwahlunterlagen können allerdings auch direkt bei den Städten und Gemeinden im Kreis abgeholt werden.



Pressekontakt: Pressestelle LANDKREIS KASSEL, Harald Kühlborn

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