
Falls nötig, kann der Keuchhustenimpfschutz gleich mit aufgefrischt werden. Dieser sollte bei engen Kontaktpersonen und Betreuern eines Neugeborenen vorhanden sein.
Jugendliche werden nur mit Einverständnis eines oder einer Sorgeberechtigten geimpft. Impfausweise sollten zum Termin mitgebracht werden.