
Kreis Steinfurt. Der 10. September 2009 ist ein wichtiger Stichtag für Fahrer, die beruflich einen Lkw fahren: Das sogenannte „Berufskraftfahrerqualifikations-Gesetz“ schreibt vor, dass diese Berufsgruppe verpflichtet ist, eine Grundqualifikation nachzuweisen, wenn die Fahrerlaubnis nach dem Stichtag erteilt oder verlängert wird.
„Ziel der Regelung ist“, so Christoph Felix, Leiter der Fahrerlaubnisbehörde des Kreises Steinfurt, „die Verkehrssicherheit zu erhöhen und die Qualifikation von Lkw-Fahrern zu verbessern.“ Die Nachweis-Pflicht betrifft Fahrerlaubnisinhaber und Fahrerlaubnisbewerber der Klassen C1, C1E, C, CE, sofern die Fahrerlaubnisse im Güterkraftverkehr gewerblich genutzt werden sollen.
Wer bis zum 10. September 2009 bereits in Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, C1, C1E oder der alten Klassen 2 oder 3 ist, gilt als grundqualifiziert.
Dies bedeutet für Bewerber auf eine LKW-Fahrerlaubnis, dass diese Erlaubnis bis zum 10. September 2009 erteilt sein muss. Anderenfalls müssen weitere Prüfungen vor der Industrie- und Handelskammer abgelegt werden. Anträge auf Erteilung der Fahrerlaubnisklassen können noch gestellt werden. Rückfragen hierzu beantworten die für die Ausbildung zuständigen Fahrschulen.
Lkw-Fahrer, die schon längere Zeit in Besitz von Lkw-Fahrerlaubnissen sind, sollten genau prüfen, ob die Gültigkeit der Fahrerlaubnisklassen abgelaufen ist. Denn nur derjenige, der am Stichtag 10. September in Besitz einer gültigen LKW-Fahrerlaubnis ist, gilt als grundqualifiziert.
Bei abgelaufenen Fahrerlaubnisklassen sollten Anträge auf Verlängerung umgehend bei den Stadt- und Gemeindeverwaltungen oder bei der Fahrerlaubnisbehörde des Kreises Steinfurt direkt gestellt werden, damit die Bearbeitung noch vor dem Stichtag 10. September abgeschlossen werden kann.
Weitere Infos gibt es bei der Fahrerlaubnisbehörde des Kreises Steinfurt, Telefon 02551/69-0 (Durchwahl 2021 bis 2024, 2244, 2093), oder im Internet unter www.kreis-steinfurt.de .