Die Stadt Norden hat auf Antrag des Veranstalters für die Produktion der Fernsehsendung „Aktuelle Schaubude, Sommertour 2009“, für Freitag, den 10.07.2009, von 09.00 Uhr bis 20.00 Uhr, folgende Maßnahmen angeordnet:
Folgende Straßen/Plätze werden gesperrt:
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Osterstraße (Mittelmarkt; B 72) zwischen Uffenstraße und der Straße Am Markt (Westseite; Altes Rathaus)
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Am Markt (Südseite) zwischen Uffenstraße und der Zufahrt zum Jan-ten-Doornkaat-Koolman-Platz
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Uffenstraße (ab der Zufahrt zum WBZ-Parkplatz)
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Am Markt (Ostseite) zwischen Am Markt Südseite und der Jerusalem-Lohne
Zusätzlich zu den Straßensperrungen gelten folgende verkehrsregelnden und – lenkenden Maßnahmen:
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Die Kleine Neustraße/Pottbackerslohne wird als Einbahnstraße ausgewiesen. Der Verkehr kann nur von der Uffenstraße zum Burggraben fließen. Beim Kaufhaus „Götz“ kann der Verkehr nur links stadtauswärts und rechts stadteinwärts abbiegen.
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Die Straßen Burggraben bzw. Am Markt (Westseite) sind zwischen Westerstraße und Pottbackerslohne/Hooge Riege in beide Fahrtrichtungen befahrbar !
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Das Einbiegen in die Straßen „Am Markt“ (Südseite) und „Pottbackerslohne“ ist für den Verkehr stadtauswärts nicht möglich.
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Die Straße Am Markt Ostseite zwischen Große Mühlenstraße und der Jerusalem-Lohne wird als Sackgasse ausgewiesen und ist gegenläufig befahrbar
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Die Straße Am Markt (Südseite) wird als Sackgasse ausgewiesen.
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Wenn erforderlich können weitere für die Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs notwendige Maßnahmen jederzeit, auch mündlich, angeordnet werden.
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Der Taxenverkehr wird bis zum Ende der Veranstaltung vom Parkplatz beim WBZ abgewickelt.
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Die Haltestellen für Linienbusse beim WBZ, in der Osterstraße (Mittelmarkt) und in der Klosterstraße können in der Veranstaltungszeit nicht angefahren werden. Diese Haltestellen werden an die Straßen „Am Markt“ (Nordseite) + Norddeicher Straße (beim Gymnasium) verlegt. In der Straße Am Markt (Nordseite) wird bereits ab Donnerstag, den 09.07.2009, ab 08:00 Uhr ein Haltverbot eingerichtet.
Besondere Hinweise:
An Streckenteilen mit Einbahnverkehr ist das „Halten“ verboten.
Alle Verkehrsteilnehmer, insbesondere sämtliche Anlieger des Veranstaltungsbereiches, werden gebeten, sich rechtzeitig auf die Verkehrsbeschränkungen einzustellen.
Auf die Verkehrsbeschränkungen wird hiermit hingewiesen.