Magdeburg.
Für den kommenden Sonntag (12. Juli) plant der BUND erneut die Durchführung eines Elbebadetages im Bereich der Alten Elbe. In den vergangenen Jahren wurde zu diesem Ereignis das in der städtischen Gefahrenabwehrverordnung verankerte Badeverbot durch eine Ausnahmegenehmigung aufgehoben. In diesem Jahr muss das Baden wegen des hohen Wasserstandes der Elbe und der Alten Elbe untersagt bleiben.
„Die derzeitige Hochwassersituation lässt eine Ausnahme in diesem Jahr nicht zu“, weist Magdeburgs Beigeordneter für Kommunales, Umwelt und allgemeine Verwaltung, Holger Platz auf aktuelle Gefahren hin. „Die hohe Fließgeschwindigkeit und die dadurch zusätzlich entstehenden Strudel stellen für Badewillige eine ernste Gefährdung dar.“
Aus diesem Grund konnte bereits das im Vorfeld des Elbebadetages erforderliche Abtauchen des Untergrundes durch Mitarbeiter der Magdeburger Berufsfeuerwehr nicht stattfinden. Auch die sonst übliche Reinigung des Strand- bzw. Kiesbettes von Glasscherben, Unrat u.ä. durch die AQB musste aufgrund des Wasserstandes unterbleiben.
Da das gefahrlose Baden in der Alten Elbe nicht gewährleistet werden kann, konnte die Stadt in diesem Jahr keine Ausnahmegenehmigung vom Badeverbot in der Elbe erteilen. „Die Sicherheit der Menschen, die an einer solchen Veranstaltung teilnehmen, hat für uns oberste Priorität“, so Holger Platz.
Dieser Situation hat der BUND als Veranstalter Rechnung getragen und entschieden, dass die Veranstaltung ausschließlich als Fest/Markt der Möglichkeiten auf der Wiese an der Wasserfallbrücke im Rothehornpark stattfinden wird. Ein Baden, auch in Form eines symbolischen Anbadens, findet nicht statt.
Von Seiten der Stadt wird ausdrücklich auf das Badeverbot hingewiesen. Die Verletzung dieses Verbots ist kein Kavaliersdelikt. Wer dagegen verstößt und in der Elbe badet, setzt sich nicht nur wegen des erhöhten Wasserstandes erheblichen Gefahren aus, sondern muss auch damit rechnen, dass er sich durch Gegenstände auf dem Grund verletzen kann.