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Presseinformation

27. Juli 2009
20 Prozent der Väter im Kreis Steinfurt beantragen Elterngeld
Insgesamt wurden im ersten Halbjahr 2009 rund 2.100 Anträge bewilligt

Kreis Steinfurt. Das Jahr 2009 geht in seine zweite Hälfte - Zeit für ein Resümee für das Elterngeld: Wie viele Anträge wurden bis zum 30. Juni im Kreis Steinfurt gestellt? Und besonders interessant: Wie viele Väter nutzen die Gelegenheit zur Elternzeit und beziehen Elterngeld?

 

Von Januar bis Juni wurden im Kreis Steinfurt 2107 von 2218 Anträgen auf Elterngeld bewilligt. Davon waren 411 Väter, die eine Elterngeldzahlung in Anspruch genommen haben. Das ist ein Anteil von rund 20 Prozent. Im gesamten Bundesgebiet haben 18,4 Prozent der Väter Elterngeld beantragt.

 

Im ersten Halbjahr 2008 wurden im Kreis Steinfurt insgesamt 2374 Anträge gestellt. Darauf entfielen 394 Anträge auf die Väter. Das entsprach einem Anteil von cirka 17 Prozent. Im gesamten Jahr 2007 haben lediglich zehn Prozent der Väter Elterngeld beantragt. Vor der Einführung des Elterngeldes nahmen 3,5 Prozent der Väter Elternzeit.

 

In der Mehrzahl gehen die Väter während der Betreuungszeit des Kindes nicht arbeiten. Lediglich 20 Prozent der Väter reduzieren während des Elterngeldbezuges ihre Arbeit und gehen mit einer Arbeitszeit von 15 bis maximal 30 Wochenstunden weiter arbeiten. 16 Prozent der Väter erhalten den Sockelbetrag von 300 Euro und 13 Prozent den Höchstbetrag an Elterngeld von 1.800 Euro.

 

Der Bezugszeitraum des Elterngeldes der Väter erstreckt sich im ersten Halbjahr 2009 von einem bis zu zwölf Lebensmonaten des Kindes. 313 Väter im Kreis Steinfurt haben das Elterngeld für zwei Monate beantragt. 80 Väter beziehen das Elterngeld für mehr als zwei Partnermonate, davon 24 Väter sogar für zwölf Monate.

 

Das Elterngeld ist eine Familienleistung mit Einkommensersatzfunktion. Es ersetzt 67 Prozent des nach der Geburt des Kindes wegfallenden Erwerbseinkommens. Maßgeblich für die Höhe ist das Nettoeinkommen ohne steuerfreie Bezüge aus den zwölf Kalendermonaten vor Geburt des Kindes bzw. vor dem Beginn der Mutterschutzfrist. Eltern, die im Zwölfmonatszeitraum keine Erwerbseinkünfte erzielt haben, erhalten den Sockelbetrag von 300 Euro.

 

Die Grundvoraussetzung hierfür ist immer die eigene Betreuung und Erziehung des Kindes im gemeinsamen Haushalt. Zudem darf während des Elterngeldanspruches keine volle Erwerbstätigkeit ausgeübt werden. Es reicht hierfür eine Reduzierung der Arbeitszeit auf maximal 30 Wochenstunden aus. Das dann erzielte Einkommen ist jedoch bei der Berechnung des Elterngeldes zu berücksichtigen.

 

Weitere Infos zum Elterngeld gibt es beim Kreis Steinfurt, Jugendamt, Telefon 02551/ 69-2127.




Herausgeber:
Kreis Steinfurt, Stabsstelle Landrat; Pressesprecherin: Kirsten Weßling; Tecklenburger Straße 10, 48565 Steinfurt
Telefon: 02551-692160, Telefax: 02551-692100; www.kreis-steinfurt.de, kirsten.wessling@kreis-steinfurt.de