Landeshauptstadt Magdeburg: PRESSEINFORMATIONEN

Magdeburg, 11. August 2009

Aktueller Entwurf für das Finanzausgleichsgesetz benachteiligt kreisfreie Städte in erheblichem Maße

OB von Magdeburg, Halle und Dessau-Roßlau appellieren an Innenminister:

Die Oberbürgermeister der kreisfreien Städte in Sachsen-Anhalt haben an Innenminister Holger Hövelmann appelliert, den aktuellen Entwurf der Landesregierung für das Finanzausgleichsgesetz (FAG) zu überarbeiten. "Wir appellieren an Sie, die Sackgasse zu verlassen und stattdessen einen im April vorgelegten Referentenentwurf weiter zu qualifizieren", heißt es in einem gemeinsamen Schreiben der Oberbürgermeister Dr. Lutz Trümper (Landeshauptstadt Magdeburg), Dagmar Szabados (Halle) und Klemens Koschig (Dessau-Roßlau) an den Innenminister.

 

Bei der jetzt geplanten Verteilung der Finanzmasse verzeichnen die drei kreisfreien Städte Halle, Magdeburg und Dessau-Rosslau eine signifikante Schlechterstellung gegenüber dem bisher diskutierten Referentenentwurf. "Wir möchten daher abschließend Vorschläge machen, wie die grundsätzlich zu begrüßenden Ansätze des Referentenentwurfes konstruktiv ausgebaut werden könnten", schreiben die drei Oberbürgermeister.

 

Das Kernproblem der unzureichenden Finanzausstattung der kreisfreien Städte besteht seit der Wende. Bereits 1993 wurde dies für die Stadt Halle im Kreisgebietsreformgesetz moniert und zur Klärung bestimmt. Dem ist bis zum heutigen Tage nicht Rechnung getragen worden. Im Gegenteil: Der jetzt vorliegende Gesetzentwurf würde die chronische Unterfinanzierung der kreisfreien Städte noch verstärken, weil Magdeburg, Halle und Dessau-Roßlau insgesamt rund ca. 85 Mio. Euro weniger erhalten sollen, als im Gesetzgebungsverfahren festgestellt wurde.

 

Die nicht aufgabengemäße Ausbalancierung des kommunalen Finanzausgleiches führte zu einer mehr als drastischen Verschuldung der kreisfreien Städte. Allein im Verwaltungshaushalt haben die drei größten Kommunen Sachsen-Anhalts ein Defizit von insgesamt fast 0,5 Mrd. Euro. (Magdeburg: ca. 184 Mio. Euro, Halle: rund 240 Mio. Euro, Dessau-Roßlau rund 50 Mio. Euro). Dies ist ein starkes Indiz dafür, dass der derzeit geltende Finanzausgleich den Zentrumsfunktionen der Mittel- und Oberzentren nicht gerecht wird und zu einer chronischen Unterfinanzierung, insbesondere der kreisfreien Städte, geführt hat.

 

Um das Problem zu lösen, wurde 2006 in der Koalitionsvereinbarung der jetzigen Landesregierung festgeschrieben, den Realbedarf der Gebietskörperschaften (Landkreise, kreisfreie Städte und kreisangehörige Gemeinden) zur Erfüllung kommunaler Aufgaben klären zu lassen. Zu diesen kommunalen Aufgaben gehört die Umsetzung von Bundes- und Landesrecht (unter anderem Jugendhilfe, Soziales, Einwohnermelderecht und Umweltschutz).


Nach dem geltendem FAG erhalten die drei kreisfreien Städte eine Schlüsselzuweisung von 27 Prozent (außer 2009: einjährige Erhöhung auf 28 Prozent). Die durch die Landesregierung beauftragte Finanzstrukturkommission analysierte von 2005 bis 2007 den Finanzbedarf der kommunalen Gebietskörperschaften. Dabei wurde ermittelt, dass 34 % aller von den Gebietskörperschaften zu erfüllenden Aufgaben allein durch die kreisfreien Städte erfolgen! Der im April 2009 vorgelegte Referentenentwurf für ein neues Finanzausgleichsgesetz berücksichtigte diese von der Finanzstrukturkommission festgestellte Aufgabenverteilung in der finanziellen Mittelbereitstellung.

 

"Der im Juni vorgelegte Gesetzentwurf dagegen koppelt den konkreten Aufgabenbezug leider erneut von der notwendigen Finanzierung ab", sind sich Dr. Lutz Trümper, Dagmar Szabados und Klemens Koschig einig.

 

"Die Abwandlung des Referentenentwurfes vom April 2009 und der vorliegende Gesetzentwurf stellen eine maßgebliche Verschlechterung des aufgabengebundenen Finanzausgleichs der kreisfreien Städte dar und führen das grundlegende Problem der Finanzausstattung kreisfreier Städte wieder auf das Niveau der früheren 1990er Jahre zurück", so Dr. Lutz Trümper, Dagmar Szabados und Klemens Koschig.

 

Deshalb fordern die Oberbürgermeister der drei kreisfreien Städte Halle, Magdeburg und Dessau-Roßlau eine aufgabenbezogene Verteilung, so wie es von der unabhängigen Finanzstrukturkommission bereits festgestellt wurde und im Koalitionsvertrag der derzeitigen Landesregierung verankert ist.




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Stadt Magdeburg
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