In Zuständigkeit der Unteren Fischereibehörde der Landeshauptstadt Magdeburg findet am Samstag, den 19. September 2009, die nächste Fischerprüfung statt. Anmeldungen sind noch bis zum 21. August möglich.
Anträge auf Zulassung zur Prüfung können zu folgenden Öffnungszeiten im Fachbereich Bürgerservice und Ordnung, Neues Rathaus, Bei der Hauptwache 4, Zimmer 3.15 gestellt werden:
Montag, Donnerstag, Freitag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und
Dienstag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie
von 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr.
Die Prüfungsgebühr beträgt für Teilnehmer ab vollendetem 18. Lebensjahr 56,00 € und für Teilnehmer bis zum vollendeten 18. Lebensjahr 28,00 €. Sie ist bei Antragstellung zu entrichten und kann auch mit EC-Karte bezahlt werden. Das Mindestalter für die Teilnahme an der Prüfung beträgt siebeneinhalb Jahre. Minderjährige müssen die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters vorlegen.
Bei Anträgen im Auftrag eines Anderen muss eine Vertretervollmacht vorgelegt werden
Vor einer Teilnahme an der Fischerprüfung muss jeder Prüfling einen Lehrgang, welcher mindestens 30 Unterrichtsstunden umfasst, absolviert haben. Die Teilnahme ist der Unteren Fischereibehörde nachzuweisen.
Für das Ablegen der Jugendfischerprüfung besteht keine Lehrgangspflicht!
Weitere Informationen zum Prüfungsablauf erhalten Interessenten unter der Telefonnummer 540 20 53.