
Das Fasten ist neben dem Beten, dem Pilgern nach Mekka, der Almosenabgabe und dem Glaubensbekenntnis eine der fünf Säulen des Islams. Im Fastenmonat Ramadan wird tagsüber neben dem Verzicht auf Essen, Trinken und Rauchen sexuelle Enthaltsamkeit verlangt. In 24 Stunden wird nur zweimal gegessen: Die erste Mahlzeit in der Nacht vor dem Morgengrauen und die zweite Mahlzeit abends nach Sonnenuntergang. Es ist daher nichts Ungewöhnliches, wenn während der Nacht in der Wohnung muslimischer Nachbarn Licht zu sehen ist oder Geräusche zu hören sind. Da Muslime die Gebetszeiten während des Ramadan strikt einhalten, sind die Moscheen in dieser Zeit besonders abends sehr gut besucht.
Das größte islamische Fest ist das viertägige Opferfest, dass 2009 vom 27. bis 30. November gefeiert wird. Wie die RAA Kreis Unna erklärt, können Festtage bei arabischen Muslimen um einen Tag vor- oder nachverlegt sein. Auf Antrag ihrer Eltern kann Schulkindern für den ersten Tag der islamischen Feste schulfrei erteilt werden.
Weitere Informationen zu den muslimischen Festen gibt es bei der RAA Kreis Unna, Tel. 02307/924886, Fax 02307/9248888, oder per E-Mail an raa@kreis-unna.de.
Pressekontakt: Kreis Unna - Presse und Kommunikation, Constanze Rauert, Fon 02303 27-1013, E-Mail constanze.rauert@kreis-unna.de