Flugverkehrsbelastung - Arbeitsgruppe Deutschland-Schweiz nimmt Gesamtbelastungsanalyse entgegen - Landrat Tilman Bollacher: „Jetzt ist die Schweiz am Zug“
„Wir warten jetzt auf einen Vorschlag aus der Schweiz, wie Südbaden vom Flugverkehr entlastet werden soll“, sagte der Waldshuter Landrat Tilman Bollacher nach der Vorstellung der Analyse der Lärmbelastung rund um den Flughafen Zürich am Donnerstag, den 29. Oktober, in Bonn. Der jetzt vorzulegende Vorschlag sei entscheidender Bestandteil der Vereinbarung, die Bundeskanzlerin Merkel am 30. April 2008 mit dem damaligen Schweizer Bundespräsidenten Couchepin getroffen habe.
Der Vorschlag, den zu unterbreiten die Schweiz in der Sitzung erneut zugesagt hat, müsse sich an der gemeinsamen Südbadischen Position orientieren, so der Waldshuter Landrat:
1. Begrenzung der Anzahl der Anflüge auf max. 80.000 Bewegungen, sofern von der Schweiz der technische Nachweis für deren Erforderlichkeit erbracht werden kann.
2. Keine Abflüge über deutschem Gebiet – wie bisher.
3. Uneingeschränkte Beibehaltung der Sperrzeiten der 220. DVO.
4. Keine Hinnahme von Umweg- und Warteflügen über deutschem Gebiet.
5. Kein „gekpröpfter“ Nordanflug.
6. Aufhebung des Warteraumes „RILAX“.
Bei der heutigen Sitzung der Arbeitsgruppe Zürich (AG Zürich), die nach dem Besuch von Frau Bundeskanzlerin Dr. Merkel im April 2008 bei Herrn Bundespräsidenten Couchepin beauftragt worden war, die Gesamtlärmbelastung durch die An- und Abflüge auf den Flughafen Zürich zu ermitteln, war der Bericht der von ihr eingesetzten Projektunterarbeitsgruppe (PUG) zentrales Thema, insbesondere der Teilbericht des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR) über „Ermittlungen der durch An- und Abflüge auf den Flughafen Zürich hervorgerufenen Lärmbelastung, insbesondere auch in der Grenzregion“.
Nach einer ersten Einschätzung kommt das Ergebnis des DLR-Berichtes für Landrat Tilman Bollacher, der die Region in der AG Zürich vertritt, nicht überraschend. „Es zeigt sich“, so Tilman Bollacher, „was immer schon feststand: Je mehr Flugzeuge, je tiefer und näher sie am Flughafen fliegen, desto lauter wird es“. Der Flughafen liege im Ballungsraum Zürich, die Siedlungen rund um den Flughafen seien in den letzten Jahren stark gewachsen, die jetzt vorgelegte Analyse betrachte auch den Abfluglärm. Dass dies zu Betroffenheiten führe, liege in der Natur der Sache. „Es dürfe dabei aber nicht vergessen werden“, so Bollacher weiter, „dass die Züricher Kantonsbevölkerung sich in mehreren Volksabstimmungen für einen Ausbau des Flughafens, gegen eine Beschränkung der Flugbewegungszahlen und gegen eine – Deutschland dann auch entlastende – Verteilung der Anflüge ausgesprochen habe“.
Neben den Sperrzeiten muss für Landrat Bollacher eine zahlenmäßige Kontingentierung der Anflüge wesentlicher Bestandteil einer Lösung sein. Vorbild könne die Regelung am EuroAirport Basel-Mülhouse-Freiburg sein. Die Schweiz, die am Flughafen zu 50% beteiligt ist, habe hier mit Frankreich eine zahlenmäßige Kontingentierung vereinbart, nach der nur 12 % aller Anflüge über Schweizer Staatsgebiet erfolgen dürfen. „Über unser Kreisgebiet erfolgen nach wie vor ca. 80 % aller Anflüge“, so Bollacher. Daher müssten Bund und Land gegenüber der Schweiz weiterhin auf eine Entlastung der süddeutschen Region drängen, die er dort auch mehrfach eingefordert habe.
Die Dokumente der Gesamtbelastungsanalyse werden unter anderem über die Webseite des Bundesamts für Zivilluftfahrt der Schweiz (www.bazl.admin.ch) der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt.
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