
„Wer sich impfen lassen möchte, kann sich direkt an einen der Impfärzte wenden und einen Termin vereinbaren“, erklärt Dr. Schmeer, Sachgebietsleiter für übertragbare Krankheiten beim Gesundheitsamt des Kreises, das Verfahren. „Vor der telefonischen Vereinbarung eines Impftermins sollten sich Patienten unbedingt von ihrem behandelnden Arzt beraten lassen. Zu empfehlen ist auch, den „Aufklärungsbogen Pandemrix“ durchzulesen, den es auf der Internetseite des Kreises Steinfurt gibt. Vor allem chronisch Kranke und Schwangere sollten sich vorab immer vom Hausarzt oder dem Arzt beraten lassen, der ihre gesundheitlichen Risiken und möglichen Gefährdungen am besten kennt“, so der Amtsarzt.
Die Kosten der Impfung trägt die jeweilige Krankenkasse. Auch eine Praxisgebühr wird wie bei allen Impfungen nicht fällig. Ob die Ärzte spezielle Impfsprechstunden anbieten oder im laufenden Betrieb impfen, ist den Ärzten überlassen. Der Impfstoff kann von jedem Arzt beim Gesundheitsamt angefordert werden.
Kinder unter zehn Jahren und Erwachsene über 60 Jahren müssen in jedem Fall zwei Mal geimpft werden (Kinder bekommen jeweils die halbe Dosis), um einen ausreichenden Schutz aufzubauen. Der Abstand sollte dabei mindestens drei Wochen und maximal sechs Monate betragen. Ob für die Altersgruppe zwischen zehn und 60 Jahren wirklich eine Impfung ausreicht, sollen medizinische Studien zeigen, deren Ergebnis bis Mitte November vorliegen soll.
Wer Fragen zur Neuen Grippe hat, kann folgende Telefon-Hotlines anrufen: Land NRW: 0180/3 10 02 10 (9ct./Min., abweichende Tarife aus Handynetzen möglich), Bund: 030/3 46 46 51 00 (Mo-Fr 8-18 Uhr), Kreis Steinfurt 02551/69 28 88 (Mo-Do 9-12 Uhr und 14-16 Uhr, freitags 9-12 Uhr).
Zusätzlich hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales in Nordrhein-Westfalen die Internetseite www.neuegrippe.nrw.de eingerichtet.