
Für die Bergung bzw. Hilfeleistung steht der Behindertenfahrdienst, den die Arbeiterwohlfahrt, das Deutsche Rote Kreuz und die Johanniter-Unfallhilfe im Kreis anbieten, zur Verfügung. Die Fahrzeuge des Behindertenfahrdienstes sind speziell für den Transport von Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrern ausgerüstet. Die Kosten für die Beauftragung des Behindertenfahrdienstes übernimmt der Kreis Unna.
Welches Hilfs- oder Rettungsmittel im Einzelfall zum Einsatz kommt, entscheidet die Leitstelle des Kreises situationsbedingt, denn für medizinische Hilfeleistungen ist der Behindertenfahrdienst nicht geeignet. In allen medizinischen Notfällen ist die Leitstelle des Kreises unter der Notrufnummer 112 kreisweit erreichbar.
Pressekontakt: Kreis Unna - Presse und Kommunikation, Silke Schmücker, Fon 02303 27-1113, E-Mail silke.schmuecker@kreis-unna.de