Die Meldepflicht für Verdachtsfälle und laborbestätigte Fälle war Ende April eingeführt worden, um u.a. die Ausbreitung der Influenza und den Krankheitsverlauf bewerten und Maßnahmen wie die inzwischen laufende Impfaktion ergreifen zu können.
Die notwendige epidemiologische Überwachung der Ausbreitung der sogenannten Schweinegrippe bleibt trotz geänderter Meldepflicht weiter gewährleistet. So gilt neben der Pflicht zur Meldung eines Todesfalles nach wie vor die Meldepflicht der Labore bei jedem Nachweis von Influenzaviren.
Weitere Informationen und Verhaltenstipps zur Influenza A finden sich auf der Homepage des Kreises www.kreis-unna.de, auf den Seiten des Robert-Koch-Institutes (www.rki.de) und unter www.neuegrippe.de.
Pressekontakt: Kreis Unna - Presse und Kommunikation, Constanze Rauert, Fon 02303 27-1013, E-Mail constanze.rauert@kreis-unna.de