Kreis Unna - Presse und Kommunikation

17. November 2009

Bund ändert Meldepflicht bei Neuer Grippe

Mehr Zeit für die Patienten

Kreis Unna. (PK) Die Zahl der an dem Grippe-Virus A/H1N1 Erkrankten nimmt bundesweit zu. Damit die Ärzte soviel Zeit wie möglich für ihre Patienten haben, hat das Bundes-Gesundheitsministerium die Meldepflicht für die Neue Grippe geändert. Seit 14. November müssen den Gesundheitsbehörden nur noch Todesfälle durch die Neue Influenza A/H1N1 gemeldet werden. Dies teilt die Kreisgesundheitsbehörde Unna mit Hinweis auf die vom Bundesminister für Gesundheit geänderte Meldepflicht nach dem Infektionsschutzgesetz mit. Andere Länder haben bereits vor geraumer Zeit auf die Einzelfallmeldungen verzichtet.

Die Meldepflicht für Verdachtsfälle und laborbestätigte Fälle war Ende April eingeführt worden, um u.a. die Ausbreitung der Influenza und den Krankheitsverlauf bewerten und Maßnahmen wie die inzwischen laufende Impfaktion ergreifen zu können.

Die notwendige epidemiologische Überwachung der Ausbreitung der sogenannten Schweinegrippe bleibt trotz geänderter Meldepflicht weiter gewährleistet. So gilt neben der Pflicht zur Meldung eines Todesfalles nach wie vor die Meldepflicht der Labore bei jedem Nachweis von Influenzaviren.

Weitere Informationen und Verhaltenstipps zur Influenza A finden sich auf der Homepage des Kreises www.kreis-unna.de, auf den Seiten des Robert-Koch-Institutes (www.rki.de) und unter www.neuegrippe.de.


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