| Pressemitteilung vom17. November 2009 |
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Kühlborn: „Vermeintlicher Skandal reine redaktionelle Luftnummer“ Calden. „Der vermeintliche Skandal rund um eine Auszubildende, die einen Führerschein mit 17 besitzt, ist nichts weiter als ein Beispiel für schlampige Recherche der HNA“, stellte Kreispressesprecher Harald Kühlborn als Reaktion auf die Berichterstattung der Lokalredaktion Hofgeismar der Hessisch-Niedersächsischen Allgemeinen fest. Statt „Lehrstunden in Bürokratie“ sei dies eher „ein Lehrstück über die Art und Weise, wie Medien die Wahrheit verdrehen können“, so der Pressesprecher weiter. Dabei hätte sich die HNA-Redakteurin Antje Thon, die den Bericht verfasst hatte, ohne beim Landkreis nachzufragen, nur ihren eigenen Text vom 7. Oktober 2009 nochmals anschauen müssen. „Damals hatte ich bereits auf die Sachlage hingewiesen und deutlich gemacht, dass es keine Ausnahme vom begleitenden Fahren mit 17 gibt – und dies hatte Frau Thon auch so berichtet“, so Kühlborn weiter. Die beantragte Sondergenehmigung war daher von vornherein nicht möglich – dies hatte jedoch sowohl den Ausbilder Axel Engelmeyer wie auch die Eltern der Auszubildenden nicht davon abgehalten, Widerspruch beim Landkreis Kassel einzulegen. Kühlborn: „Es ist daher schlichtweg falsch, wenn Herr Engelmeyer behauptet, dass die Eltern von Daniela Schwedes aufgefordert worden seien, einen Antrag auf Sondergenehmigung zu stellen“. Herr Engelmeyer sei nur darauf hingewiesen worden, dass er für eine schriftliche Antwort des Landkreises auch eine schriftliche Anfrage erforderlich ist. „Das alles hätte Frau Thon auf Nachfrage erläutert werden können – aber unter Einbeziehung der realen Abläufe wäre es ja kein Skandal geworden“, warf der Kreispressesprecher der HNA unsaubere Berichterstattung vor. Wenn Herr Engelmeyer oder die Eltern von Frau Schwedes auf eine schriftliche Äußerung des Landkreises verzichtet hätten, wären keine Kosten für sie angefallen, ging Kühlborn näher auf die Kostenforderung im Zusammenhang mit dem Widerspruchsbescheid ein. Da die mehrfachen telefonischen Auskünfte der Führerscheinstelle an Herrn Engelmeyer „augenscheinlich nicht zur Einsicht führten, dass das gewünschte Alleinfahren nicht möglich ist“, gehört es zum „ganz normalen Verwaltungshandeln“, dass mit einem Bescheid auch Kosten anfallen, die zu erstatten sind. „Da nützt es auch nichts, dass der anberaumte Anhörungstermin vor dem Widerspruchsausschuss von den Antragstellern nicht genutzt wird und sie davon ausgehen, dass sie damit auch ihren Widerspruch zurückgezogen hätten“, erläuterte der Pressesprecher. Ein schriftlicher Widerspruch sollte auch schriftlich wieder zurückgenommen werden – „ein Telefonat, in der dem Landkreis die Rücknahme mitgeteilt worden wäre, hätte allerdings auch ausgereicht“, so Kühlborn weiter. Pressekontakt: Pressestelle LANDKREIS KASSEL, Harald Kühlborn |
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