Landeshauptstadt Magdeburg: PRESSEINFORMATIONEN

Magdeburg, 19. November 2009

Erste Ausgabe von KLECKS – Magdeburger Kinderrechtezeitung erschienen

20 Jahre UN-Konvention der Kinderrechte

Magdeburg.

Am 20. November 1989 wurde in New York das „Übereinkommen über die Rechte des Kindes“, die UN-Kinderrechtskonvention beschlossen. In Magdeburg erscheint zum 20. Jahrestag der Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention die erste Ausgabe von KLECKS – der Magdeburger Kinderrechtezeitung.

 

Die 5000 Exemplare der 12seitigen Zeitung werden in den nächsten Tagen an Grundschulen, Horte und Kinderfreizeiteinrichtungen in Magdeburg verteilt. Herausgegeben wird sie von der Magdeburger Kinderbeauftragten Katrin Thäger.

 

Die erste Ausgabe von KLECKS enthält Informationen zur Geschichte der Kinderrechte und einen Vergleich, wie sie in Deutschland und in Entwicklungsländern umgesetzt werden. Vorgestellt wird der „Vater der Kinderrechte“ - Janusz Korczak. Erläutert werden die vier Grundrechte der Kinder mit Beispielen aus Magdeburg. Außerdem gibt es einen Bericht über ein Gespräch von Kindern mit Magdeburgs Oberbürgermeister Dr. Lutz Trümper sowie ein Interview von Kindern der Grundschule „Am Westring“ mit Helga Kleiner, Leiterin der UNICEF-Arbeitsgruppe Magdeburg. Natürlich kommen auch Spiel und Spaß nicht zu kurz - eine Seite zur Unterhaltung enthält  Rätselspiele und Witze. Die Bilder in der Zeitung entstanden bei einem Malwettbewerb von UNICEF zum Thema Kinderrechte. Gedruckt wird die Zeitung vom Magdeburger Unternehmen megalearn GmbH.

 

KLECKS – die Magdeburger Kinderrechtezeitung soll in regelmäßigen Abständen erscheinen und Kinder bis 14 Jahre über ihre Rechte informieren, aber auch darüber, wie Kinder in anderen Ländern der Welt leben.

 

 

Hintergrund

Am 20. November 1989 verabschiedete die Generalversammlung der Vereinten Nationen das „Übereinkommen über die Rechte des Kindes“, die UN-Kinderrechtskonvention. Alle Staaten, mit Ausnahme der USA und Somalia, haben die Konvention ratifiziert. Die Anerkennung und Berücksichtigung der Kinderrechte sind eine völkerrechtlich bindende Verpflichtung für Staat und Gesellschaft.

 

Die Kinderrechtskonvention umfasst 54 Artikel, die vier Grundprinzipien der Konvention sind

  1. das Recht auf Gleichbehandlung
  2. Vorrang des Kindeswohls
  3. das Recht auf Leben und persönliche Entwicklung
  4. Achtung vor der Meinung und dem Willen des Kindes

 

Aus diesen Grundprinzipien ergeben sich viele Einzelrechte, die in drei Gruppen eingeteilt werden können:

    • Versorgungsrechte
    • Schutzrechte
    • Informations- und Beteiligungsrechte

 

Der Deutsche Bundestag hat die Konvention am 5. April 1992 ratifiziert.

 

 




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