Pressemitteilung vom19. November 2009
Keine „Geisterstunde“ im Advent in Hessen – Klare Vorgaben für Ladenöffnungszeiten
Kreis Kassel.

„Auch wenn in Berlin das Einkaufen an den Adventssonntagen zur Nachtaktion werden kann, ändern sich dadurch nicht die Regelungen des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes“, wies Kreispressesprecher Harald Kühlborn auf klare Vorgaben zu Ladenöffnungszeiten in Hessen hin.

 

Das Hessische Ladenöffnungsgesetz (HLöG) regelt, wann welche Verkaufsstellen wie geöffnet haben dürfen. Kühlborn: „Die Regelungen in Hessen sind im Vergleich zu Berlin um einiges einschränkender“. An den Adventssonntagen dürfen in Hessen nur Bäckereien, Blumengeschäfte und Kioske bis zu sechs Stunden öffnen. Außerdem dürfen Tankstellen und Verkaufsstellen in Bahnhöfen ganztägig Betriebsstoffe und Ersatzteile für Kraftfahrzeuge sowie Reisebedarf verkaufen. „Eine generelle Öffnung von Ladengeschäften aus Anlass eines Weihnachts- oder Adventsmarktes ist an den Adventssonntagen nicht gestattet“, so Kühlborn weiter.

Auch im Sortiment gäbe es Einschränkungen für die Geschäfte, die an den Adventssonntagen geöffnet werden dürfen. Es können nur die Waren verkauft werden, die sich auf einen an diesem Sonntag bestehenden Bedarf beziehen.

 

Für die Überprüfung der Einhaltung der vorgeschriebenen Ladenöffnungszeiten ist der Gewerbeprüfdienst des Landkreises zuständig. „Für die Kommunen unter 7.500 Einwohnern sind wir direkt zuständig, den Städten und Gemeinden mit mehr Einwohnern haben wir gebeten, die Einhaltung der Vorschriften selbst zu überwachen oder unsere personelle Unterstützung bei der Kontrolle in Anspruch zu nehmen“, berichtete der Pressesprecher.

 

Da der 24. und 31. Dezember in diesem Jahr auf einen Werktag fallen, lasse das Ladenöffnungsgesetz zu, dass Geschäfte jeweils bis 14.00 Uhr geöffnet werden können. Auch an diesen Tagen gelte die gesetzliche Ausnahmevorschrift, dass zum Beispiel Verkaufsstellen, die in erheblichem Maße Blumen verkaufen, sechs Stunden geöffnet werden können. „Wer also am 24. noch bis 16.00 Uhr Weihnachtsbäume oder an Silvester noch Feuerwerksartikel an den Kunden bringen will, darf erst um 10.00 Uhr öffnen“, verdeutlichte Kühlborn abschließend.



Pressekontakt: Pressestelle LANDKREIS KASSEL, Harald Kühlborn

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