Pressemeldung der Stadt Bocholt

Bocholt, 26. November 2009

Gericht entscheidet: Stadt bekommt 156.000 Euro zurück

Höhe der Abwasserabgabe nicht rechtens

Bocholt (pd).

Die Stadt Bocholt hat vor dem Oberverwaltungsgericht Münster jetzt Recht bekommen und erhält von der Bezirksregierung Düsseldorf einen bereits gezahlten Betrag in Höhe von rund 156.000 Euro zurück. Dieses berichtete ESB-Leiter Gisbert Jacobs im Betriebsausschuss.

Zwischen den beiden Behörden war die von der Stadt zu zahlende Abwasserabgabe aus einem zurückliegenden Abrechnungszeitraum der Höhe nach strittig. Für das Einleiten von gereinigtem Abwasser aus der Kläranlage in das Gewässer "Alte Aa" erhebt das Land Nordrhein-Westfalen von der Stadt Bocholt eine Abwasserabgabe. Diese Abgabe richtet sich grundsätzlich nach der Schädlichkeit des eingeleiteten Abwassers.

Die Stadt Bocholt argumentierte, dass die von der Bezirksregierung vorgenommene Berechnung der Schädlichkeit nicht mit den rechtlichen Vorgaben übereinstimme. Der Richter folgte dieser Sichtweise und gab der Stadt Recht.

Der sechsstellige Erstattungsbetrag komme in vollem Umfang den Abwassergebührenzahlern Bocholts zu Gute, so Jacobs. Auch der lange Zeitraum bis zu Entscheidung sei nicht zum Nachteil der Bürgerschaft, weil entgangene Zinsen ebenfalls erstattet werden müssen.

Pressekontakt: Stadt Bocholt - Fahrradfreundlichste Stadt Deutschlands, Büro des Bürgermeisters, Pressesprecher Karsten Tersteegen, Telefon 0 28 71 95 33 27, E-Mail: karsten.tersteegen@mail.bocholt.de