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Münster, 04.12.2009

Münster kann mit 18,2 Millionen Euro Rückerstattung durch das Land rechnen
Landesregierung legt Berechnung vor / OB Lewe: "Verfassungsbeschwerde macht sich bezahlt"

Münster (SMS) Die Stadt Münster kann mit der Rückerstattung von 18,2 Millionen Euro zuviel gezahlter Solidarbeiträge für die Jahre 2006 bis 2008 rechnen. Das geht aus einer Berechnung der Landesregierung hervor, die sie anlässlich der Vorlage des Entwurfs für ein "Einheitslastenabrechnungsgesetz NRW" bekanntgegeben hat. "Das ist eine gute Nachricht", lautet denn auch der Kommentar von Oberbürgermeister Markus Lewe. "Offensichtlich macht sich hier unsere im Jahr 2006 angestrengte Verfassungsbeschwerde zur Abrechnung der Solidarbeiträge im wörtlichen Sinn bezahlt.“

Münster hatte sich 2006 gemeinsam mit weiteren 20 Städten und Gemeinden an den Verfassungsgerichtshof gewandt, weil das Land die jährliche Rückerstattung zuviel gezahlter Solidarbeiträge eingestellt hatte. Der Verfassungsgerichtshof griff die Klage auf und entschied im Dezember 2007, das Land müsse einen nachvollziehbaren Abrechnungsmodus für zuviel gezahlte Solidarbeiträge der Kommunen in NRW finden.

Mit dem Entwurf zum "Einheitslastenabrechnungsgesetz" hat die Landesregierung dazu jetzt einen Gesetzentwurf ausgearbeitet, der dem Landtag am Donnerstag, 3. Dezember, zur ersten Lesung vorlag. Die nun bekannt gewordene Berechnung ist Bestandteil dieses Gesetzentwurfs. Sie bezieht sich auf die Jahre 2006, 2007 und 2008. Münster erhält danach 18,2 Millionen Euro zurück (11,35 Mio für 2006, 1,04 Mio für 2007, 5,81 Mio für 2008). Mit einer Beschlussfassung des Landtags ist Anfang 2010 zu rechnen.

OB Lewe: "Ich gehe davon aus, dass sich am Verteilungsmodus keine großen Änderungen mehr ergeben, so dass wir im Haushaltsjahr 2010 mit 18 Millionen Euro zusätzlichen Erträgen rechnen dürfen." Das Einheitslastenabrechnungsgesetz soll für die Laufzeit des Solidarpakts II, also bis zum Jahr 2019 gültig sein. Deshalb rechnet der Oberbürgermeister auch in den kommenden Jahren mit Rückerstattungen des Landes, wenn die kommunale Familie zu hohe Solidarbeiträge geleistet hat.

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