
Geplant ist in diesem Bereich die ökologische Verbesserung des ehemaligen Schmutzwasserlaufes unter besonderer Berücksichtigung des Hochwasserschutzes und der Naherholung. Diese Maßnahmen bedurften nach § 31 des Wasserhaushaltsgesetzes der Zulassung durch die untere Wasserbehörde, die mit dem jetzt erteilten Planfeststellungsbeschluss die letzte wasserrechtliche Voraussetzung zur Umsetzung des Sesekeprogramms erfüllt hat.
Der neue Wasserlauf wird durch die Maßnahmen ökologisch deutlich verbessert. Teilbereiche der Gewässertrasse werden öffentlich zugänglich gemacht, so dass auch neue Bereiche für die Naherholung geschaffen werden und das Gewässer für die Menschen erlebbar wird. Der ökologisch verbesserte Heerener Mühlbach ist der sicht- und erlebbare Ausdruck eines Strukturwandels, der mit dem Bau der unterirdischen Abwasserkanäle und der Kläranlage in Bönen bereits vor Jahren begonnen hat. Mit dem Bau des unmittelbar oberhalb des Heerener Mühlbachs liegenden Hochwasserrückhaltebeckens Kortelbach wird auch dem Hochwasserschutz Genüge getan.
Der Planfeststellungsbeschluss mit den genehmigten Planunterlagen liegt vom 10. bis 23. Dezember bei den Städten Unna und Kamen zur Einsichtnahme aus. Für Rückfragen zum Gewässerausbauverfahrenstehen stehen folgende Mitarbeiter vom Fachbereich Natur und Umwelt gerne zur Verfügung: Marion Frohwein bei Fragen zum verfahrensrechtlichen Ablauf unter Tel. 02303/27-1269 und Thomas Averbeck bei Fragen technischer Art unter Tel.02303/27-1669.
Pressekontakt: Kreis Unna - Presse und Kommunikation, Susanne Kronenberg, Fon 02303 27-1113, E-Mail susanne.kronenberg@kreis-unna.de