
Der Entwurf der aktualisierten Verordnung sowie die dazugehörigen Kartenunterlagen liegen in der Zeit vom 18.12.2009 bis 29.01.2010 beim Umweltamt des Kreises Steinfurt in Tecklenburg und bei den Stadtverwaltungen Tecklenburg und Lengerich zur Einsicht aus. Während der Auslegungszeit können Eigentümer und sonstige Berechtigte Bedenken und Anregungen beim Umweltamt des Kreises Steinfurt vorbringen.
Die Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung ist im Amtsblatt Nr. 53/2009 des Kreises Steinfurt vom 8.12.2009 erfolgt (www.kreis-steinfurt.de/Verwaltung/Amtsblatt). Ab dem Zeitpunkt der Bekanntmachung gilt ein Veränderungsverbot nach dem Landschaftsgesetz. Für weitere Informationen steht das Umweltamt des Kreises Steinfurt unter Tel. 05482/703343 zur Verfügung.