Kreis Unna - Presse und Kommunikation

18. Dezember 2009

Haushalt für 2010 beschlossen

Kreisumlage knapp über 50 v.H.

Kreis Unna. (PK) Die Kreistagsmehrheit hat den Haushalt für das Jahr 2010 beschlossen. In der letzten Sitzung vor der Weihnachtspause stimmten SPD, FDP und GFL (Gemeinsam für Lünen) für den Vorschlag der Verwaltung und beschlossen den neuen Haushalt mit einem Volumen von gut 370 Mio. Euro. Die Kreisumlage wurde auf 50,964 v.H. festgelegt und geht davon aus, dass der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) einen unveränderten Hebesatz der Landschaftsverbandsumlage von 15,2 v.H. beschließt. Sollte die LWL-Umlage höher ausfallen, beschloss die Kreistagsmehrheit, die Kreisumlage entsprechend anzupassen. Die CDU stimmte sowohl gegen den Haushaltsplanentwurf der Verwaltung als auch gegen den Stellenplan. Die Grünen hatten ihr Ja zum Haushalt von der Zustimmung zu einem Antrag zum Sozialticket abhängig gemacht. Er sah einen von den Nutzern des verbilligten ÖPNV-Tickets zu zahlenden Eigenanteil von 17 Euro monatlich vor. Die Kreistagsmehrheit folgte diesem Antrag jedoch nicht. Beschlossen wurde vielmehr die Erhöhung des Eigenanteils von bisher einheitlich 15 € auf 19 Euro (für ein Stadtticket) bzw. 26 € für ein kreisweit geltendes Ticket. Die Neuregelung wird umgehend umgesetzt.

Der um rund 500.000 Euro verringerte Zuschussbedarf für das Sozialticket wurde wenig später zur Senkung der Kreisumlage eingesetzt. Die Linke. und die Freie Wählergemeinschaft versagten dem Entwurf aus grundsätzlichen politischen Überlegungen die Zustimmung. Mit breiter Mehrheit beschlossen wurde die Einbeziehung eines externen Beraters bei der Suche nach weiteren Einsparpotentialen. Eine 2002 durchgeführte „aufgabenkritische Betrachtung“ sowie die von Landrat Michael Makiolla 2006 initiierte und von der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) begleitete Finanzstrukturkommission (FSK) hatten bereits zu Einsparungen im Millionenbereich geführt. Die FSK wird die neuerliche Suche nach Einsparmöglichkeiten ebenfalls begleiten und vor allem den Arbeitsauftrag für den zu verpflichtenden Gutachter formulieren.


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