Presseinformation

Nr. 510 Steinfurt, 22. Dezember 2009


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Neue Regelungen für Menschen mit libanesischen Papieren
Die Ausländerbehörde des Kreises Steinfurt informiert

Kreis Steinfurt. Die Ausländerbehörde des Kreises Steinfurt hat wichtige Infos für Menschen, die Dokumente aus dem Libanon und eine gültige Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis besitzen:

 

Das Bundesministerium des Innern hat eine neue Regelung für von libanesischen Behörden ausgestellte „Document de Voyage pour Réfugiés Palestiniens“ (DDV) und „Laissez-Passer“ (LP) getroffen. Diese werden ab dem 1. Mai 2010 nicht mehr für den Grenzübertritt und den Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland genügen. Zwar benötigen die Betroffenen weiterhin ein gültiges DDV oder LP als Identitätsnachweis, jedoch können die Ausländerbehörden Aufenthaltsetiketten nicht mehr in solche Dokumente einbringen.

 

Wichtig: Es gibt eine Übergangsregelung. Mit einem gültigen DDV oder LP sowie einem gültigen Aufenthaltstitel ist die Ein- und Ausreise bis zum 30. April 2010 problemlos möglich. Ab 1. Mai 2010 ist die Ein- und Ausreise dann allerdings ohne einen deutschen Reiseausweis für Ausländer trotz gültigem Aufenthaltstitel nicht mehr möglich.

 

Die Ausländerbehörde wird deshalb allen Inhabern gültiger DDV oder LP zur Erfüllung ihrer Passpflicht in den nächsten Monaten auf Antrag „Reiseausweise für Ausländer“ ausstellen und die Aufenthaltstitel darin anbringen.

 

Den Betroffenen wird empfohlen, sich umgehend mit der Ausländerbehörde des Kreises Steinfurt, Tecklenburger Straße 10, 48565 Steinfurt, in Verbindung zu setzen, Telefon 02551/ 69-2222.