Kreis Unna - Presse und Kommunikation

23. Dezember 2009

Anträge können gestellt werden

Änderungen beim Sozialticket

Kreis Unna. (PK) Das Sozialticket für Menschen mit vergleichsweise geringem Einkommen wird über die bis November 2010 laufende Modellphase hinaus angeboten. Dies hat der Kreistag in seiner Dezembersitzung entschieden. Gleichzeitig beschlossen wurden zwei Änderungen. Zum einen wird zusätzlich zu dem kreisweit gültigen Sozialticket auch ein Stadtticket für die Nutzung von Bus und Bahn eingeführt. Zum anderen wird das Ticket vom Kreis künftig jeweils zu 50 Prozent bezuschusst.

Wahl zwischen Stadt- oder Kreisticket

Die Änderungen treten zum 1. April 2010 in Kraft. Darauf weist der Fachbereich Arbeit und Soziales hin. Gewählt werden kann dann zwischen einem Ticket der Preisstufe A oder B. Das A-Ticket kostet 16,10 € und gilt in einer Stadt oder Gemeinde). Das Ticket der Preisstufe B ist für 26,10 € zu haben und ermöglicht die bus- und Bahnfahrt im gesamten Kreisgebiet.

Für das Ticket ab April 2010 ist auf jeden Fall ein neuer Antrag erforderlich. Antragsvordrucke sind bei allen JobCentern der ARGE Kreis Unna und den Sozial- und Jugendämtern der Städte und Gemeinden im Kreis Unna zu erhalten. Die Anträge für das Ticket ab dem 1. April müssen spätestens bis zum 10. März 2010 vorliegen.

Wie der Kreis weiter mitteilt, gelten bis einschließlich März die alten Bedingungen für das Ticket. Der Eigenanteil beträgt danach 15 € und das Ticket ist im gesamten Kreisgebiet zu nutzen. Aktuell, also im Dezember hatten insgesamt rund 4.280 Empfänger von Sozialleistungen ein Sozialticket.

Neuregelung: Nur VKU bearbeitet Anträge

Unbedingt zu beachten ist eine weitere organisatorische Änderung. Ab 1. Januar werden die Anträge auf Ausstellung eines Sozialtickets ausschließlich von der VKU (Verkehrsgesellschaft Kreis Unna mbH), Lünener Straße 13, 59174 Kamen, Telefon 02307/20946 bearbeitet.

Wer kann Ticket beantragen?

Das Ticket beantragen können Bezieher von

  • „ Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach dem Sozialgesetzbuch II von der ARGE Kreis Unna

  • „ Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung nach dem Sozialgesetzbuch XII von den Sozialämtern der Städte und Gemeinden im Kreis Unna (auch beim Leben in einer Einrichtung
  • „ Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz

  • „ Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz von den Sozialämtern der Städte und Gemeinden im Kreis Unna sowie

  • „ junge Menschen, die wirtschaftliche Leistungen vom Fachbereich Familie und Jugend des Kreises Unna bzw. den Jugendämtern der Städte im Kreis Unna erhalten, weil sie in einem Heim, bei Pflegeeltern oder bei Verwandten leben.



Pressekontakt: Kreis Unna - Presse und Kommunikation, Constanze rauert, Fon 02303 27-1013, E-Mail constanze.rauert@kreis-unna.de

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