
Wahl zwischen Stadt- oder Kreisticket
Die Änderungen treten zum 1. April 2010 in Kraft. Darauf weist der Fachbereich Arbeit und Soziales hin. Gewählt werden kann dann zwischen einem Ticket der Preisstufe A oder B. Das A-Ticket kostet 16,10 € und gilt in einer Stadt oder Gemeinde). Das Ticket der Preisstufe B ist für 26,10 € zu haben und ermöglicht die bus- und Bahnfahrt im gesamten Kreisgebiet.
Für das Ticket ab April 2010 ist auf jeden Fall ein neuer Antrag erforderlich. Antragsvordrucke sind bei allen JobCentern der ARGE Kreis Unna und den Sozial- und Jugendämtern der Städte und Gemeinden im Kreis Unna zu erhalten. Die Anträge für das Ticket ab dem 1. April müssen spätestens bis zum 10. März 2010 vorliegen.
Wie der Kreis weiter mitteilt, gelten bis einschließlich März die alten Bedingungen für das Ticket. Der Eigenanteil beträgt danach 15 € und das Ticket ist im gesamten Kreisgebiet zu nutzen. Aktuell, also im Dezember hatten insgesamt rund 4.280 Empfänger von Sozialleistungen ein Sozialticket.
Neuregelung: Nur VKU bearbeitet Anträge
Unbedingt zu beachten ist eine weitere organisatorische Änderung. Ab 1. Januar werden die Anträge auf Ausstellung eines Sozialtickets ausschließlich von der VKU (Verkehrsgesellschaft Kreis Unna mbH), Lünener Straße 13, 59174 Kamen, Telefon 02307/20946 bearbeitet.
Wer kann Ticket beantragen?
Das Ticket beantragen können Bezieher von