Kreis Unna - Presse und Kommunikation

23. Dezember 2009

Kreis als Optionskommune?

Auftrag erteilt – Verhandlungspartner nicht in Sicht

Kreis Unna. (PK) Das Bundesverfassungsgericht hat Ende 2007 die auch im Kreis Unna praktizierte Zusammenarbeit zwischen Kreisen und der Bundesagentur für Arbeit für verfassungswidrig erklärt. Gleichzeitig wurde Zeit für eine ab 2011 geltende Neuregelung gegeben. Um nicht hinter das Erreichte zurückzufallen – die wohnortnahe Betreuung von Beziehern von Arbeitslosengeld II aus einer Hand – soll sich der Kreis bemühen, Optionskommune zu werden. Darin sind sich Landrat und Politik im Grundsatz einig.

Der Kreistag beauftragte deshalb den Landrat, entsprechende Verhandlungen aufzunehmen. Landrat Michael Makiolla machte dabei klar, dass es aufgrund der unklaren rechtlichen Lage derzeit wohl niemand gäbe, mit dem verhandelt werden könne.


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