
Kreis Steinfurt. Mit einem Feuerwerk das neue Jahr begrüßen – für viele ein Muss. Aber Vorsicht: Das Abbrennen kann gefährlich sein und im schlimmsten Fall auch Gebäude in Brand setzen. Aus diesem Grund dürfen in diesem Jahr erstmals keine Feuerwerkskörper in der Nähe von Fachwerk- und Reethäusern angezündet werden. Darauf macht jetzt Martin Lücker vom Ordnungsamt des Kreises Steinfurt aufmerksam.
Ein neues Gesetz, das am 1. Oktober in Kraft getreten ist, verbietet darüber hinaus, pyrotechnische Gegenstände neben Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen abzubrennen. Wer sich nicht an diese Regel hält, riskiert ein Bußgeld.