Magdeburg.
Der städtische Finanzservice hat zum Jahresbeginn 2010 ein neues Veranlagungsverfahren eingeführt. Alle Abgabenpflichtigen der Stadt erhalten deshalb im Januar neue Abgabenbescheide.
Die Stadtverwaltung bittet darum, das neue Kassenzeichen, das auf dem Abgabenbescheid enthalten ist, ab 2010 als codierten Zahlungsgrund bei der Zahlung anzugeben. Wer einen Dauerauftrag erteilt hat, sollte die Hinterlegung des neuen Kassenzeichens veranlassen, denn. die Angabe des neuen Kassenzeichens bildet die wesentliche Voraussetzung für die korrekte Zuordnung der Zahlungen.
Die Steuer- oder Gebührensätze haben sich gegenüber den zuvor ergangenen Bescheiden nicht geändert. Die Übernahme der Daten aus dem Altverfahren in das neue Verfahren wurde durch den Finanzservice sorgfältig geprüft. Sollte der Bescheid dennoch Fehler enthalten, bittet die Stadtverwaltung um entsprechende Information an die auf dem Bescheid ersichtlichen Mitarbeiter.
Mit den Hundesteuerbescheiden werden die ab 2010 bis 2015 geltenden Hundesteuermarken verschickt. Die Bescheide enthalten auch ein Informationsblatt mit den wichtigsten Regeln für die Hundehaltung im Stadtgebiet.
Weitere Informationen zu den Steuern und Gebühren gibt es auf den Internetseiten der Landeshauptstadt Magdeburg unter www.magdeburg.de.