Der Städtische Abfallwirtschaftsbetrieb (SAB) hat die Satzungen zur Straßenreinigung überarbeitet. Mit der Neufassung der Straßenreinigungssatzung erfolgte unter anderem eine Anpassung der Zuordnung von Straßen zu bestimmten Reinigungsklassen und ein Abgleich mit dem Verzeichnis der gewidmeten Straßen. Die neuen Satzungen sehen keine Gebührenerhöhungen vor. Der Stadtrat entscheidet im Februar.
"Bei einer Bestätigung der neuen Satzungen durch den Stadtrat werden ab 1. April in einigen Straßen die Reinigungsabstände vergrößert", so Oberbürgermeister Dr. Lutz Trümper. "Dadurch können Grundstückseigentümer an Straßen, die künftig weniger als bislang gereinigt werden sollen, mit Kostensenkungen rechnen. Bei Straßen, in denen sich die Reinigungsklasse nicht ändert, bleiben mit der Neufassung der Satzungen die Gebühren konstant. Es gibt keine Erhöhungen."
Mit der neuen Straßenreinigungssatzung schlägt die Verwaltung eine Änderung der Reinigungsintervalle auf ausgewählten Fahrbahnen der Reinigungsklassen II, III und IV vor. Viele Straßen dieser drei Reinigungsklassen sollen eine Klasse tiefer eingestuft werden, wodurch sich die Reinigungsabstände vergrößern würden. Die Verpflichtung der Anlieger zur wöchentlichen Reinigung der Gehwege (Reinigungsklasse II bis VI) und der Fahrbahn bis zur Mitte der Straße in der Reinigungsklasse V bleibt durch die Satzungsänderung unberührt.
"Nach sorgfältiger Prüfung der Änderungen rechnen wir mit einer insgesamt besseren Effizienz der Straßenreinigung", so der Beigeordnete für Kommunales, Umwelt und Allgemeine Verwaltung Holger Platz. "Innerhalb des Stadtzentrums wird es jedoch keine Reduzierung der Reinigungsleistungen geben. Die Fahrbahnen in der Innenstadt, zum Beispiel in der Ernst-Reuter-Allee und im Breiten Weg, werden weiterhin dreimal wöchentlich von der Stadt gereinigt. Auch bei der Gewährleistung der Verkehrssicherheit werden keine Abstriche gemacht."
Zudem bietet die Stadtverwaltung ab 1. April einen neuen Service an. "Wir richten ein Service-Telefon ein, bei dem Magdeburgerinnen und Magdeburger außergewöhnliche Verschmutzungen auf Radwegen melden können und damit die Reinigung bedarfsgerecht erfolgen wird", blickt Holger Platz voraus. "Damit möchten wir den Bürgern eine weitere Möglichkeit geben, bei der Einhaltung von Ordnung und Sauberkeit in Magdeburg aktiv mitzuwirken. Die Telefonnummer wird rechtzeitig bekannt gegeben."
Die Neufassungen der Satzungen werden zunächst in den zuständigen Ausschüssen beraten, bevor der Stadtrat im Februar abschließend entscheidet.
Hintergrundinformationen
Die Höhe der von anliegenden Grundstückseigentümern zu zahlenden Kosten hängt von der Verschmutzung und der daraus folgenden Einstufung in die entsprechende Reinigungsklasse ab. Diese schreibt fest, wie hoch die Gebühren für die Reinigungsleistungen des Städtischen Abfallwirtschaftsbetriebes sind und wie oft die jeweilige Straße gereinigt wird.
Die Reinigungsintervalle der Fahrbahnen in den einzelnen Reinigungsklassen sind wie folgt:
Reinigungsklasse I: dreimal wöchentlich durch den SAB
Reinigungsklasse II: dreimal wöchentlich durch den SAB
Reinigungsklasse III: zweimal wöchentlich durch den SAB
Reinigungsklasse IV: einmal wöchentlich durch den SAB
Reinigungsklasse V: einmal wöchentlich durch die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke (bis zur Mitte der Straße)
Reinigungsklasse VI: alle 14 Tage durch den SAB
Für die Reinigung der Gehwege sind in der Reinigungsklasse I der Städtische Abfallwirtschaftsbetrieb (dreimal wöchentlich) und in den Reinigungsklassen II bis VI die Eigentümer der anliegenden Grundstücke (wöchentlich) verantwortlich.