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Pressemitteilung der Stadt Iserlohn vom 22.01.2010
Bürgermeister ruft Eingebürgerte und Spätaussiedler zur Teilnahme an der Integrationsratswahl auf Neben den Bürgern ohne deutschen Pass sind auch alle eingebürgerten Migranten und Spätaussiedler wahlberechtigt, wenn sie nach dem 6. Februar 2005 deutsche Staatsbürger wurden oder als Spätaussiedler nach Deutschland eingereist sind. Das Wahlamt der Stadt hat allen wahlberechtigten ausländischen Bürgerinnen und Bürgern ihre Wahlbenachrichtigskarten zugeschickt. Damit können sie am Wahltag in ihr Wahllokal gehen. Wer sich in das Wählerverzeichnis eintragen lassen will, muss dem Wahlamt eine Einbürgerungsurkunde bzw. einen Registrierschein oder Aufnahmebescheid vorlegen. Weitere Voraussetzungen sind: mindestens 16 Jahre alt und mindestens 16 Tage vor dem Wahltermin mit Hauptwohnsitz in Iserlohn gemeldet sein. “Alle, die die Möglichkeit haben, sollten den Integrationsrat mitwählen. Das gilt auch für eingebürgerte Migrantinnen und Migranten. Jede zusätzliche Stimme stärkt den Iserlohner Integrationsrat", betont Bürgermeister Dr. Ahrens. Das Wahlamt der Stadt Iserlohn befindet sich im Rathaus am Schillerplatz (Erdgeschoss, Zimmer 019). Für Rückfragen stehen die Mitarbeiter auch telefonisch unter den Rufnummern 02371 / 217- 1660 bis -1662 zur Verfügung. |
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