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Münster, 01.02.2010

Meldedaten: Widerspruch gegen Weitergabe formlos möglich
Amt für Bürgerangelegenheiten informiert rund um An-, Ab- und Ummeldung / Meldegesetz als Grundlage

Münster (SMS) Ein neuer Job, der Start ins Studium, die Nähe zur Familie und natürlich die vielfältigen Angebote einer lebendigen Regionalhauptstadt: Es gibt viele gute Gründe, Münster als Wohnsitz zu wählen. Bei allen Fragen rund um die notwendigen Meldeangelegenheiten helfen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes für Bürgerangelegenheiten im Bürgerbüro Mitte im Stadthaus 1 an der Klemensstraße, in den Bürgerbüros und in den Bezirksverwaltungen in den Stadtteilen gerne weiter.

"Wer seinen neuen Wohnsitz bei der Stadt anmeldet, wird bei dieser Gelegenheit auch direkt darauf hingewiesen, dass er der Weitergabe seiner persönlichen Daten an Parteien und Wählergruppen im Zusammenhang mit Wahlen, Volksbegehren und Bürgerentscheiden widersprechen kann", erläutert Amtsleiter Alois Weihermann. "Eine entsprechende formlose Erklärung kann in allen Bürgerbüros abgegeben werden."

Auch der Melderegisterauskunft über das Internet kann widersprochen werden. Ansonsten ist es für jede Bürgerin und jeden Bürger möglich, gegen eine gesetzlich festgelegte Gebühr von sieben Euro eine aktuelle Melderegisterauskunft zu bekommen, deren Umfang allerdings ebenfalls exakt bestimmt ist (Vor- und Familienname, Anschrift, Doktorgrad).

Die rechtliche Grundlage für die Weitergabe von Daten bildet das Meldegesetz. Dort ist unter anderem festgelegt, dass die Meldebehörde verpflichtet ist, Meldedaten gebührenfrei an Behörden oder öffentliche Stellen wie zum Beispiel an Religionsgemeinschaften und die GEZ zu übermitteln. Außerdem hat jede Bürgerin und jeder Bürger das Recht, kostenlos schriftliche Auskunft über die Daten zu bekommen, die über sie oder ihn im Melderegister gespeichert sind.

Einen Antrag für eine Melderegisterauskunft und weitere Informationen zu allen Meldeangelegenheiten gibt es auch in Münsters Stadtnetz unter www.muenster.de/stadt/buergeramt (Rubrik Meldeangelegenheiten).

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