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08. März 2010
Urteil bestätigt sorgfältiges Vorgehen der Stadt bei Privatisierung
Musterklagen wegen der Privatisierung der Stadtentwässerung abgewiesen
Braunschweig. Das Verwaltungsgericht Braunschweig hat am Montag, 8. März, Musterklagen von Ratsherrn Peter Rosenbaum und anderen Anhängern der Bürgerinitiative BIBS gegen Abwassergebührenbescheide aus den Jahren 2005 und 2006 abgewiesen. Erster Stadtrat Carsten Lehmann äußerte sich zufrieden über die gerichtliche Entscheidung: „Das Urteil bestätigt das sorgfältige Vorgehen der Verwaltung bei der Privatisierung. Wegen der rechtlichen Begleitung der Privatisierung durch die Berater der Stadt und der umfangreichen Prüfung durch das Innenministerium habe ich diese Entscheidung allerdings auch erwartet.“

Die Kläger hatten sich nach der Privatisierung der Stadtentwässerung zum 1. Januar 2006 gegen die Berechnung der Abwassergebühren gerichtlich zur Wehr gesetzt. Wegen der Vielzahl der Klagen hatte das Gericht sechs Musterverfahren ausgewählt und darüber verhandelt. Trotz einer Niederlage von Rosenbaum im Februar 2007 im gerichtlichen Eilverfahren zogen sich die Musterverfahren noch über drei Jahre hin.

Im Mittelpunkt der Prozesse stand die Frage, ob bzw. in welcher Höhe das Kanalnetz der Kernstadt von den Bürgern finanziert wurde. Diese Feststellung war wichtig für die Klärung der Frage, ob für die in der Gebührenkalkulation enthaltene Verzinsung auf das in der Stadtentwässerung aufgewandte Kapital die richtige Basis verwendet wurde. Davon hing nach Ansicht der Kläger auch ab, ob der Privatisierungserlös in den städtischen Haushalt überführt werden durfte oder nicht doch den Gebührenzahlern gutgeschrieben werden müsste. Um diesen Punkt zu klären, hat die Verwaltung mit Unterstützung ihres Anwalts viel Zeit und damit hohe Kosten aufwenden müssen, um u.a. Haushaltspläne und weitere Unterlagen seit Kriegsende zu sichten.

Ferner ging es um die Praxis der Stadt, das Anlagevermögen der Stadtentwässerung abzuschreiben und in die Gebührenkalkulation einzustellen. Die Kläger sahen insbesondere in der Privatisierung eine Zäsur, nach der die Stadt ihre bisherige Praxis nicht fortsetzen dürfe. Auch die vor der Privatisierung vorgenommene Vergleichsberechnung zwischen den Kosten vor und nach der Privatisierung hielten die Kläger nicht für ausreichend.

Kein Kritikpunkt hat das Verwaltungsgericht überzeugen können. Anhaltspunkte für eine erhebliche Beitragsfinanzierung des Kanalnetzes durch die Bürger sieht das Gericht nicht. Auch sonst ist die Gebührenkalkulation der Stadt sachlich gerechtfertigt und rechtlich einwandfrei, so das Gericht.

„Hier ging es aber im übrigen nicht nur um die sachliche Klärung einer rechtlichen Frage“, führte Lehmann aus. Ratsherr Rosenbaum habe versucht, das Gerichtsverfahren als Forum für unbelegte Vermutungen zu nutzen, um so Sand ins Getriebe der Verwaltung zu streuen. Immer wieder hätten die Kläger versucht, ein anderes Streitobjekt der Bürgerinitiative, den Wiederaufbau des Schlosses, mit der Privatisierung der Entwässerung zu verknüpfen und alt bekannte Vorwürfe gegen die Verwaltung ins Spiel zu bringen - von der Einleitung von Grundwasser während der Bauphase in einen Kanal bis zur Verbuchung der Erschließungskostenpauschale von ECE. Auch hier ist es der Verwaltung gelungen, die Vorwürfe zu entkräften.

Erster Stadtrat Lehmann: „Entscheidend ist: Die Kläger haben keine rechtlich relevanten Fehler bei der Gebührenberechnung aufzeigen können. Die Gebührenzahler in Braunschweig können sich darauf verlassen, dass die Verwaltung bei der Gebührenberechnung sorgfältig vorgeht und ihnen durch die Privatisierung keine Nachteile entstanden sind oder künftig entstehen.“




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