Landkreis Leer | Presseinformation

Schutzgebiet Kloster Moor: Kreis verlängert Sicherstellung

16. März 2010. Der Landkreis Leer hat die vorläufige Sicherstellung der Flächen im geplanten Landschaftsschutzgebiet „Kloster Moor“ verlängert. Damit reagiert der Kreis darauf, dass das Verfahren zur Ausweisung des geplanten Landschaftsschutzgebietes zum Schutz erhaltenswerter Hochmoor-Grünlandbereiche in Rhauderfehn und Westoverledingen bisher noch nicht abgeschlossen werden konnte. Es bestehe weiterhin eine erhebliche Gefährdung des Schutzzweckes, wenn die „Einstweilige Sicherstellung“ nicht verlängert werde. Die entsprechende Verordnung wurde im Amtsblatt vom 15. März bekannt gemacht.

Landrat Bernhard Bramlage geht davon aus, dass das Verfahren zur Ausweisung des Schutzgebietes in den nächsten Monaten abgeschlossen werden kann. Mitte April 2010 sei noch ein weiteres Gespräch zwischen Vertretern des Landkreises Leer und Vertretern der örtlichen Landwirtschaft geplant, bevor der endgültige Verordnungsentwurf dann von den politischen entschieden werde.

Durch die Verlängerung der einstweiligen Sicherstellung bleiben weiterhin alle Maßnahmen verboten, die die Bodenstruktur verändern. Darunter fallen nach Auskunft des Kreises vor allem Tiefenumbrüche wie Tiefpflügen, Kuhlen, Übersanden sowie Veränderungen des Wasserhaushalts durch Grabenausbau und neue Drainagen. Die bisher schon ausgeübte landwirtschaftliche Bodennutzung werde dadurch aber weder in der Art und Weise noch im Umfang eingeschränkt.

Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hatte in einem von 25 Landwirten angestrengten Verfahren im vergangenen Herbst die einstweilige Sicherstellung vom März 2008 für zulässig erklärt. Das Gericht hatte bestätigt, dass die sichergestellten Flächen schutzwürdig und schutzbedürftig seien. Der besondere Schutz sei notwendig, um die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts oder ihre Nutzbarkeit als Naturgut zu erhalten. Das durch sie vermittelte Landschaftsbild sei vielfältig und schön.

Die jetzt vom Kreis erlassene Verordnung und das entsprechende Kartenmaterial können während der Dienstzeiten oder nach Vereinbarung kostenlos bei der Kreisverwaltung in Leer (Untere Naturschutzbehörde), Friesenstraße 26, sowie in den Rathäusern von Rhauderfehn und Westoverledingen eingesehen werden. Das Amtsblatt ist auch im Internet unter www.landkreis-leer.de (Rubrik Aktuelles/Amtsblatt) abrufbar.


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