| Pressemitteilung vom22. März 2010 |
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Hessisches Ladenöffnungszeitgesetz schränkt Ladenöffnungszeiten am Gründonnerstag ein Kreis Kassel. „Durch Neuregelungen im Hessischen Feiertagsgesetz und im Hessischen Ladenöffnungsgesetz sind die Ladenöffnungszeiten in Hessen am Gründonnerstag eingeschränkt“, weist Kreispressesprecher Harald Kühlborn auf Verkaufseinschränkungen am 1. April hin. Bisher sei am Gründonnerstag eine Öffnungszeit im Einzelhandel bis 24.00 Uhr möglich gewesen – jetzt müssen Verkaufsstellen um 20.00 Uhr schließen. Kühlborn: „Auch wenn sich diese Regelungen auf den 1. April beziehen, sind sie kein Aprilscherz“. Der Landkreis informiere daher über die gesetzlich geregelten Ladenöffnungszeiten, um Ärger und eventuelle Ordnungswidrigkeitsverfahren bei Zuwiderhandlung zu vermeiden. Im Zusammenhang mit der Liberalisierung der Öffnungszeiten für Videotheken und Bibliotheken (Sonntags ab 13.00 Uhr) hatte der Hessische Landtag das „Mitternachtsshopping“ am Gründonnerstag verboten und die Ladenöffnungszeiten am Tag vor Karfreitag auf 20.00 Uhr begrenzt. Pressekontakt: Pressestelle LANDKREIS KASSEL, Harald Kühlborn |
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