
Die Einbürgerungsanträge sind grundsätzlich bei den jeweiligen Ortsbehörden zu stellen, die diese Anträge an den Kreis Unna zwecks Bearbeitung und Entscheidung weiterleiten. Seit September 2008 übergibt Landrat Michael Makiolla die ausgestellten Einbürgerungsurkunden in einer monatlichen Feierstunde im Kreishaus.
Der leichte Rückgang der Zahl der Einbürgerungen trotz leichten Anstiegs der Zahl der Anträge erklärt sich durch Änderungen im Zuwanderungsgesetz. Seit 2008 müssen die Antragssteller einen Einbürgerungstest bestehen, in dem sie „Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland“ nachweisen müssen.
Hinzu kommen die Überprüfung der gesetzlich vorgeschriebenen ausreichenden deutschen Sprachkenntnisse und die seit September 2009 eingeführte Online-Sicherheitsüberprüfung. Die Antragsbearbeitung wurde deshalb komplexer und zeitintensiver. Insgesamt sind bei der Einbürgerungsbehörde Unna noch 593 Einbürgerungsverfahren (Familien werden dabei als jeweils ein Verfahren betrachtet) anhängig. Bei einer Vielzahl der Antragssteller verzögert sich das Einbürgerungsverfahren durch ein notwendiges Ausbürgerungsverfahren in den Heimatstaaten, das sich häufig über mehrere Jahre hinzieht.
Die 224 Einbürgerungen im Kreis Unna in 2009 (ohne Lünen und Unna) teilen sich wie folgt auf die kreisangehörigen Kommunen auf: Bergkamen (69), Bönen (17), Fröndenberg (17), Holzwickede (11), Kamen (36), Schwerte (52), Selm (11) und Werne (11).
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