Landeshauptstadt Magdeburg: PRESSEINFORMATIONEN

Magdeburg, 26. März 2010

Ordnungsamt verstärkt Kontrolle der Hundehalter

Auch Beseitigung von Hundekot wird kontrolliert

Das Ordnungsamt kontrolliert ab sofort verstärkt die Einhaltung der Hundesteuerpflicht. Hintergrund ist der anhaltende Rückgang angemeldeter Hunde im Stadtgebiet. Waren im Februar 2008 etwa 11.000 Hunde steuerlich gemeldet, beträgt die aktuelle Zahl rund 10.500.

 

"Mit den verstärkten Kontrollen zur Einhaltung der Hundesteuerpflicht wollen wir feststellen, ob sich die Dunkelziffer nicht angemeldeter Hunde in den vergangenen Jahren erhöht hat", begründet der Beigeordnete für Kommunales, Umwelt und allgemeine Verwaltung Holger Platz das städtische Vorgehen. "Verstöße gegen die Meldepflichten nach der Hundesteuersatzung ahndet die Stadt mit einer Geldbuße bis 80 Euro."

 

Ende Februar dieses Jahres waren in Magdeburg 10.520 Hunde steuerlich angemeldet. Damit kommt durchschnittlich ein Hund auf 22 Magdeburger. Laut Statistik haben Beyendorf-Sohlen (ein Hund auf 8 Magdeburger), Randau-Calenberge (9), Pechau (13) und Fermerslben/Salbke/Westerhüsen (15) derzeit die größte Hundedichte. Buckau (22), Reform (23), Sudenburg (25), Neustadt (26) sowie Stadtfeld (31) und die Altstadt (45) stehen am Ende der aktuellen Statistik.

 

"Möglicherweise ist die Zahl der in einigen Stadtteilen lebenden Hunde jedoch größer", so Holger Platz. "Deshalb wird das Ordnungsamt in den kommenden Wochen bei Kontrollen verstärkt nach der Hundesteuermarke fragen.“ Schwerpunkte der Kontrollen, die auch in den Morgen- und Abendstunden erfolgen, sind die Stadtteile Stadtfeld, Sudenburg, Buckau sowie der Hopfengarten und die Gegend rund um die Leipziger Straße. Dabei wird auch kontrolliert, ob Hundehalter die Hinterlassenschaften ihrer Vierbeiner aufnehmen und ordnungsgemäß entsorgen. Die immer wieder auftretenden Beschwerden vieler Magdeburgerinnen und Magdeburger zeigen, dass leider viele Halter den Kot ihrer Tiere einfach liegen lassen. Die Stadtverwaltung wird dieses Verhalten jedoch in keiner Weise tolerieren. Schon beim ersten Verstoß muss ein Bußgeld bis zu 100 Euro bezahlt werden."

 

Bei einer ähnlichen Kontrolle vor rund drei Jahren hatten 13 Prozent der kontrollierten Hundehalter ihren Vierbeiner nicht steuerlich angemeldet. 1998 hatten sogar 37 Prozent der angetroffenen Halter Hundesteuern hinterzogen. Sobald ein Hund jedoch drei Monate alt ist, muss der Halter Hundesteuer zahlen.

 

 

 

Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund im Fachbereich Finanzservice oder in den Bürgerbüros innerhalb von 14 Tagen nach Beginn der Steuerpflicht anzumelden. Derzeit gelten für Magdeburg folgende Hundesteuersätze:

 

Ersthund:                                                                       96 Euro pro Jahr

Zweithund:                                                                  144 Euro pro Jahr

jeder weitere Hund:                                                     192 Euro pro Jahr

im Einzelfall als gefährlich festgestellter Hund:   500 Euro pro Jahr

nicht ordnungsgemäß gehaltener Hund:             250 Euro pro Jahr

 

Seit dem 1. März 2009 hat die Hunderasse keinen Einfluss mehr auf die Höhe der Hundesteuer. Die Hundesteuer von 500 Euro kann z.B. für Hunde fällig werden, die durch einen Beißvorfall auffällig geworden sind. Hundehalter, die wiederholt gegen Vorschriften im Zusammenhang mit der Hundehaltung verstoßen – und dazu zählt auch die Nichtentsorgung von Hundekot – müssen eine Hundesteuer von 250 Euro zahlen.

 

Nach der Anmeldung des Hundes erhält der Halter eine Hundesteuermarke, die außerhalb der Wohnung oder des umfriedeten Grundstückes mitgeführt und der Polizei und den städtischen Vollzugsbeamten auf Verlangen vorgezeigt werden muss.

 

Für Hunde, die aus einem Tierheim erworben werden, wird für das erste Haltungsjahr keine Hundesteuer erhoben. Eine Steuerermäßigung wird für einen Hund pro Haushalt gewährt, wenn der Hundehalter Leistungen nach dem SGB XII oder SGB II erhält. Voraussetzung für eine Steuervergünstigung ist, dass diese beantragt wird und der Hundehalter in den letzten zwei Jahren keine Straf- oder Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit der Hundehaltung begangen hat. Wer jedoch seinen Hund zu spät anmeldet, erhält keine Steuerbefreiung für den Tierheimhund oder in den nächsten zwei Jahren keine sonstige Steuervergünstigung bei der Hundesteuer.

 

Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem die Hundehaltung beendet wird. Als beendet gilt die Haltung, wenn der Halter wegzieht, der Hund abgegeben oder verkauft wird, abhanden kommt oder verstirbt. In diesen Fällen muss die Abmeldung des Hundes innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung schriftlich bei der Stadtverwaltung erfolgen. Geschieht dies nicht innerhalb dieser Frist, endet die Steuerpflicht erst mit Ablauf des Monats, in dem die Meldung bei der Stadt eingeht.

 

 

Weitere Infos: www.magdeburg.de und www.bleib-sauber-magdeburg.de




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