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Münster, 09.04.2010

Landtagswahl: Hauptwahlbüro öffnet
Wahlbenachrichtigungen werden versandt / Briefwahlanträge auch online / Wahlhilfepakte für Sehbehinderte und Blinde

Münster. (SMS) Ab kommenden Montag, 12. April, werden die Wahlbenachrichtigungen für die Landtagswahl am 9. Mai an die rund 212 000 wahlberechtigten Münsteranerinnen und Münsteraner versandt. Am Dienstag, 13. April, öffnet im Stadthaussaal am Platz des Westfälischen Friedens im Rathausinnenhof das Hauptwahlbüro. Es ist bis zum 7. Mai montags bis samstags von 8 bis 18 Uhr geöffnet - allerdings nicht am 1. Mai.

Im Hauptwahlbüro erhalten Münsteranerinnen und Münsteraner, die per Briefwahl wählen möchten, ihren Wahlschein und die Briefwahlunterlagen. Anschließend können sie direkt vor Ort wählen. Voraussetzung ist allerdings, dass sie neben der Wahlbenachrichtigungskarte den Personalausweis oder Reisepass mitbringen.

Wer den Briefwahlantrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte ausfüllt und die Karte an das Wahlamt zurückschickt, bekommt die Unterlagen per Post. Der Briefwahlantrag kann aber auch online im Stadtnetz gestellt werden. Die Adresse lautet: www.muenster.de/stadt/wahlen. Wichtig ist, dass alle Briefwahlanträge bis spätestens 7. Mai, 18 Uhr, beim Wahlamt eingegangen sein müssen.

Wahlberechtigt sind alle Deutschen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und ihre Hauptwohnung mindestens seit dem 23. April in NRW haben. Wer sich nach dem 4. April in Münster angemeldet hat, sollte prüfen lassen, ob die Aufnahme in das Wählerverzeichnis automatisch erfolgt oder dafür ein Antrag notwendig ist.

Unterstützung für blinde und sehbehinderte Wähler

Um blinden und sehbehinderten Wählerinnen und Wählern die Möglichkeit zu geben, an der Landtagswahl ohne Hilfe anderer Personen teilnehmen zu können, haben sich die nordrhein-westfälischen Blinden- und Sehbehindertenverbände bereit erklärt, so genannte Wahlhilfepakete mit Stimmzettelschablonen und Begleitmaterial an die betroffenen Wahlberechtigten auszugeben.

Mitglieder der örtlichen Bezirksgruppen und Vereine der Blinden- und Sehbehindertenvereine in NRW erhalten ihre Wahlhilfen automatisch. Blinde und Sehbehinderte, die nicht in diesen Vereinen organisiert sind, können sie telefonisch anfordern unter der bundesweiten Hotline 01805-666 456. Blinde und sehbehinderte Münsteranerinnen und Münsteraner können natürlich auch weiterhin mit Unterstützung einer Hilfsperson wählen.

Informationen zur Wahl gibt es auch im Stadtnetz: www.muenster.de/stadt/wahlen. Bei Fragen zur Online-Beantragung der Briefwahl gibt es Hilfe an der Hotline: 4 92-33 90 (ab 13. April) oder per Mail: wahlschein@stadt-muenster.de.

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