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Leverkusen, 19. April 2010

Stimmzettel mehr als 60 Zentimeter lang

Wahlschablonen für Blinde

(Düsseldorf) Zwischen 60 und 65 Zentimeter lang und 21 Zentimeter breit sind die Stimmzettel für die Landtagswahl am 9. Mai. Das entspricht der Größe von mehr als zwei DIN A4-Seiten. 

128 verschiedene Stimmzettel

Die Reihenfolge und Nummerierung der 25 Landeslisten der Parteien auf dem Stimmzettel ist in allen Wahlkreisen einheitlich. An dieser Platzierung orientiert sich auch die Nummerierung der Kreiswahlvorschläge dieser Parteien. Die übrigen Wahlvorschläge schließen sich an.

 Die längsten Stimmzettel gibt es in den Wahlkreisen 15 (Düsseldorf III) und 109 (Bochum III - Herne II). Hier wurden jeweils zwei Kreiswahlvorschläge zugelassen, denen keiner der 25 Landeslistenwahlvorschläge zugeordnet werden kann. Sie stehen daher mit den Nummern 26 und 27 in der Reihenfolge ihres Eingangs bei den Kreiswahlleitern auf der linken Seite des Stimmzettels. In weiteren 18 Wahlkreisen wurde jeweils ein zusätzlicher Kreiswahlvorschlag zugelassen, der jeweils die Nummer 26 erhält.

 Zu jedem Kreiswahlvorschlag enthalten die Stimmzettel in schwarzem Druck auf der linken Seite folgende Informationen für die Erststimme:

 ·        Nummer des Kreiswahlvorschlags

·        Name, Vorname, Beruf oder Stand und Anschrift des Bewerbers/der Bewerberin

·        Name und Kurzbezeichnung der vorschlagenden Partei oder Kennwort bei Wahlvorschlägen von Wählergruppen oder Einzelbewerber/inne/n

Diese Angaben sind von Wahlkreis zu Wahlkreis unterschiedlich.

 Rechts daneben stehen in blauem Druck die Informationen zur Wahl nach Landeslisten (Zweitstimme), die landesweit einheitlich sind:

 §         Nummer der Landesliste

§         Name und Kurzbezeichnung der vorschlagenden Partei

§         die Namen und Vornamen der ersten fünf Bewerberinnen und Bewerber der jeweiligen Landesliste

 In allen 128 Wahlkreisen werden die Stimmzettel auf Recycling-Papier hergestellt.

Etwa 145.000 Blinde und Sehbehinderte in Nordrhein-Westfalen sollen ohne fremde Hilfe ihre Stimme mit speziellen Wahlschablonen abgeben können. Damit die Betroffenen die Vorderseite des Stimmzettels erkennen und ihn richtig in die Schablone einlegen können, haben wir bei allen rund 13,5 Mio. Stimmzetteln die rechte obere Ecke abschneiden lassen. Durch diese landesweit einheitliche Markierung aller Stimmzettel ist das Wahlgeheimnis gewahrt“, erklärte die Landeswahlleiterin.

Die nordrhein-westfälischen Blinden- und Sehbehindertenverbände geben die sog. Wahlhilfepakete für die Landtagswahl 2010 kostenfrei an betroffene Wahlberechtigte aus. Das Land erstattet den Verbänden die Kosten für Herstellung und Versand.

Das Wahlhilfepaket für die Landtagswahl 2010 beinhaltet

·            Wahlschablone

·            Anleitung zur Handhabung der Wahlschablone in Großdruck

·            Anleitung zur Handhabung der Wahlschablone in Blindenschrift (Brailleschrift)

·            Akustik-CD mit der Anleitung zur Handhabung und Stimmzettelinhalte für die Wahlkreise des nordrheinischen Bereichs bzw. für den Bereich Westfalen-Lippe

Die Wahlschablone hat die Form einer Mappe, in die der Stimmzettel eingelegt wird. Sie ist aus weißem Karton und - wegen der unterschiedlichen Länge der Stimmzettel in den Wahlkreisen - so lang wie der längste Stimmzettel. Durch runde Öffnungen
über den auf dem Stimmzettel zu markierenden Kreisen können die blinden und sehbehinderten Wählerinnen und Wähler ihr Kreuz machen. Welchem der Wahlvorschläge auf den nordrhein-westfälischen Stimmzetteln das jeweilige Loch in der Schablone zugeordnet ist, steht in Blindenschrift und groß in schwarzer Schrift daneben.

Die Mitglieder der örtlichen Bezirksgruppen und Vereine der Blinden- und Sehbehindertenvereine in Nordrhein-Westfalen erhalten ihre Wahlhilfen automatisch.

Blinde und sehbehinderte Menschen, die nicht in diesen Vereinen organisiert sind, können sie telefonisch anfordern:

·        über die bundesweite Hotline unter 01805-666 456 (0,14 €/Min aus dem deutschen Festnetz)  

·        oder bei den Landesgeschäftsstellen der nordrhein-westfälischen Blinden- und Sehbehindertenverbände
• in Detmold unter 0 52 31/63 00-0 für den Bereich Lippe
• in Dortmund unter 02 31/55 75 90-0 für den Bereich Westfalen
• in Meerbusch unter 0 21 59/96 55-0 für den Bereich Nordrhein

Der Versand beginnt in diesen Tagen.

Landeswahlleiterin Helga Block empfiehlt den betroffenen Wahlberechtigten, die Wahlschablonen möglichst bald anzufordern, damit diese noch rechtzeitig bis zur Landtagswahl geliefert werden können.

 



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