Kreis Unna - Presse und Kommunikation

27. April 2010

Amtsapothekerin rät

Vorsicht bei nichtpflanzlichen Schlafmitteln

Kreis Unna. (PK) Rezeptfreie Schlafmittel mit synthetischen Wirkstoffen sollten nur nach einem Gespräch mit dem Apotheker oder Arzt eingenommen werden. Darauf weist die Amtsapothekerin des Kreises, Birgit Habbes, unter Bezug auf einen Artikel im Internetportal Aponet hin.

Rezeptfreie Arzneimittel mit Wirkstoffen wie Diphenhydramin und Doxylamin sollten nur kurzfristig eingenommen werden, da sie bei längerer Anwendung teilweise ihre Wirksamkeit verlieren und es zur Gewöhnung kommt.

Die Wirkung der rezeptfreien synthetischen Schlafmittel, so genannte H1-Antihistaminika, setzt schnell ein, daher sollten sie mindestens acht Stunden vor dem geplanten Aufstehen eingenommen werden. Treten trotz der Einnahme Schlafstörungen auf, sollte nachts keine weitere Tablette eingenommen werden, sonst kann es zu einem Überhang der beruhigenden Wirkung in den Morgenstunden kommen. Alle zwei bis drei Tage sollte die Einnahme unterbrochen werden, um zu überprüfen, ob die Schlafstörungen noch bestehen.

Bei älteren Menschen können als Nebenwirkungen Blasenentleerungsstörungen, Verstopfung, Mundtrockenheit oder Verwirrtheit auftreten. Patienten über 65 Jahre sollten mit dem Apotheker über die Dosierung sprechen. Während der Behandlung sollte kein Alkohol getrunken werden, da er die beruhigende Wirkung unvorhersehbar verstärken kann.

Pflanzliche Schlafmittel, etwa mit Extrakten aus Baldrian, Melisse oder Hopfen, können im Gegensatz zu den synthetischen Schlafmitteln langfristig eingenommen werden. Sie entfalten ihre Wirkung erst nach einigen Tagen und sind gut verträglich.


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