2006 hatte der Stadtrat beschlossen, dass Open-Air-Veranstaltungen künftig zu Jahresbeginn bei der Stadtverwaltung angezeigt werden müssen. Damit soll sichergestellt werden, dass sich Veranstaltungen nicht gegenseitig behindern und Anwohner nicht unzumutbar belästigt werden. Auf der Grundlage der eingegangenen Anzeigen hat der städtische Fachbereich Bürgerservice und Ordnungsamt den Open-Air-Veranstaltungskalender 2010 zusammengestellt.
Um die unterschiedlichen Interessen auszugleichen, darf bei Open-Air-Veranstaltungen mit Musikaufführungen in der Nachtzeit (nach 23.00 Uhr) ein bestimmter Lärmpegel nicht überschritten werden. Gewerblich tätige Veranstalter müssen die Einhaltung der Lärmwerte nachweisen, ihre Musikanlage durch einen staatlich bestellten Gutachter einpegeln und verplomben lassen.
Bei nicht gewerblich tätigen Veranstaltern, z.B. gemeinnützigen Vereinen, wird von diesen Auflagen abgesehen. Hier werden Mitarbeiter des Stadtordnungsdienstes die Veranstaltungen begleiten und Pegelmessungen vornehmen, um bei Überschreitung der Grenzwerte einzuschreiten.
Um Planungssicherheit für Anwohner, Behörde und Veranstalter zu schaffen, legt das Ordnungsamt jährlich die sogenannten "seltenen Störereignisse" pro Einwirkungsgebiet vor Beginn der Open-Air-Saison fest. Dabei gilt der Grundsatz, dass pro Einwirkungsgebiet ein Open Air mit lauter Musik maximal aller 14 Tage stattfinden soll. Die Verfahrensweise wird seit 2006 praktiziert und hat sich bewährt.
Die Zahl der gemeldeten Open-Air-Veranstaltungen ist seit Jahren relativ konstant. Für 2010 wurden – wie im Vorjahr – 32 Veranstaltungen angemeldet, davon sind zwölf Veranstaltungen mit einer Dauer über 3:00 Uhr hinaus.
Unter Berücksichtigung der Vorgaben erwies sich die Zuordnung der diesjährigen Veranstaltungen als unproblematisch, da für kein Gebiet die möglichen zehn "seltenen Störereignisse" ausgeschöpft werden.
Für die Studentenparty im Stadtpark und das Campusfest wurde – wie bereits in den Vorjahren – ausnahmsweise von den Vorgaben abgewichen, das heißt, die Veranstaltungen finden am Mittwoch bzw. Donnerstag statt und halten dadurch den 14-tägigen Rhythmus nicht ein. Für diese Ausnahmen gibt es nachvollziehbare Gründe: Beide Veranstaltungen sind fester Bestandteil der Magdeburger Studententage und somit zeitlich nicht verschiebbar. Außerdem sind viele Studenten am Wochenende nicht in Magdeburg.
Weil derzeit für kein Einwirkungsgebiet die zulässige Anzahl der seltenen Störereignisse (10) erreicht oder annähernd erreicht wird, können auch in diesem Jahr für alle mehrtägigen Veranstaltungen an den aufeinander folgenden Veranstaltungstagen Freitag, Samstag bzw. Sonntag (z.B. Stadtfest) jeweils die 55 dB (A) in Anspruch genommen werden.
Für Veranstaltungen, die noch nachträglich angemeldet werden, z.B. Stadtfeste, sieht der Fachbereich Bürgerservice und Ordnung keine Probleme bei der Einordnung in den Open-Air-Kalender.
Die Praxis, einen Open-Air-Kalender zu erstellen, hat sich nach Auffassung des Ordnungsamtes bewährt. Mittlerweile existiert ein fester Stamm von Veranstaltern, die die Regelungen kennen und größtenteils beachten. Bislang musste erst ein Zwangsgeld zur Durchsetzung der Ordnungsverfügungen verhängt werden.
Die Veranstaltungen selbst werden vom Stadtordnungsdienst überprüft. Im Allgemeinen werden die Vorgaben der Ordnungsverfügungen durch die Veranstalter akzeptiert und umgesetzt.
Alle Termine des Open-Air-Kalenders finden Sie unter www.magdeburg.de