Pressemitteilung vom07. Mai 2010
Schmidt: Fördermittel für Eigenkontrollverordnung sinnvoll
Kreis Kassel.

„Die Umsetzung der Abwassereigenkontrollverordnung ist für viele Haus- und Grundstückseigentümer und auch für die Kommunen eine große finanzielle Herausforderung – ein Förderprogramm des Landes wäre da auf jeden Fall sinnvoll“, setzt sich Landrat Uwe Schmidt für eine finanzielle Unterstützung für Private und Kommunen bei der Sanierung von Abwasseranlagen ein. Die seit längerem angekündigte Neufassung der Verordnung über die Eigenkontrolle von Abwasseranlagen (Abwassereigenkontrollverordnung –EKVO) sieht vor, dass alle Abwasserkanäle auf privaten Grundstücken auf ihren Zustand überprüft werden müssen. Schmidt: „Im ersten Schritt wird es um eine Erhebung des Zustands der Abwasserrohre gehen“. Diese Untersuchung, die in der Regel von den Kommunen selbst oder den kommunalen Stadtwerken durchgeführt werden, zahlen die Eigentümer bereits über ihre Abwassergebühren. Problematischer wird es, wenn sich bei der Untersuchung herausstellt, dass undichte Rohre saniert werden müssen. „Je nach Länge und Schadensumfang können dann zum Teil erhebliche Kosten auf die Grundstücks- und Hauseigentümer zukommen“, befürchtet der Landrat.

Daher habe er bei der hessischen Umweltministerin Silke Lautenschläger angeregt, in Zusammenarbeit mit der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen Förder- oder Darlehensprogramme für Private zu konzipieren, um diese in die Lage zu versetzen, die Sanierung ihrer Grundstücksentwässerungsanlage auch realisieren zu können. Schmidt: „Da die EKVO noch nicht in Kraft getreten ist, bleibt ausreichend Zeit, um über eine solche Förderung nachzudenken – die ersten Sanierungsmaßnahmen werden sicherlich erst ab dem Jahr 2012 anfallen“.

 

Auch für die Städte und Gemeinden sei eine finanzielle Unterstützung bei der Umsetzung der EKVO wünschenswert. „Vor dem Hintergrund der schwierigen Finanzsituation der Kommunen werden einige Städte und Gemeinden zusätzliche Anforderungen nicht oder nur teilweise umsetzen können“, vermutet Schmidt weiter. Bereits in der Vergangenheit hatte das Umweltministerium Förderprogramme für die Kommunen zur Sanierung von Entwässerungssystemen aufgelegt. Schmidt: „Hier wäre eine befristete Neuauflage für viele Kommunen eine große Hilfe“.

 

Hintergrund:

Die Abwassereigenkontrollverordnung aus dem Jahr 2000 verpflichtet die Betreiber von Abwasseranlagen zur Kontrolle dieser Anlagen. Ziel ist es, die Reinhaltung von Flüssen und Bächen sowie des Grundwassers sicherzustellen. Diese Verpflichtung ergibt sich aus dem Hessischen Wassergesetz sowie aus Vorgaben des Bundes sowie der Europäischen Kommission.

Bis Ende 2005 waren die Kommunen aufgefordert, den Zustand ihrer öffentlichen Kanalsysteme zu überprüfen. Nach Abschluss dieser Überprüfungen ergab sich für die Kommunen im Landkreis Kassel allein für das öffentliche Kanalnetz ein Sanierungsbedarf in Höhe von rund 78 Millionen Euro.

Falls die EKVO wie geplant in diesem Jahr in Kraft tritt, müssen die privaten Abwasserkanäle bis zum Jahr 2019 überprüft und gegebenenfalls saniert werden. Eine im Kasseler Stadtteil Bettenhausen durchgeführte Überprüfung des Kanalnetzes hatte im letzten Jahr durchschnittliche Kosten für die Sanierung von privaten Kanälen in Höhe von 1.500 Euro ergeben. Da die Abwasserleitungen in ländlichen Regionen in der Regel länger sind, dürften die Kosten für Sanierungen hier höher liegen. Belastbare Zahlen für den Landkreis Kassel liegen jedoch nicht vor.



Pressekontakt: Pressestelle LANDKREIS KASSEL, Harald Kühlborn

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