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Leverkusen, 07. Mai 2010

Endspurt zur Landtagswahl

 

„Demokratie lebt von aktiver Beteiligung am Wahlprozess,“ erklärte Helga Block. „Nur wer zur Wahl geht, bestimmt mit, wer in den kommenden fünf Jahren regiert. Deshalb sollte niemand diese wichtige Entscheidung allein den anderen überlassen.“ appellierte die Landeswahlleiterin an die rund 13,3 Millionen wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger, sich an der Landtagswahl  zu beteiligen.

Was ist zum Wählen notwendig?

Wer wählen geht, soll seine Wahlbenachrichtigung und für Nachfragen seinen Personalausweis oder Reisepass mitnehmen. Hat man die Wahlbenachrichtigung vergessen oder verloren, kann man dennoch bei Vorlage von Personalausweis oder Pass in seinem Wahlraum wählen.

 

„Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, sollte sich beim Wahlamt seines Wohnortes erkundigen, ob eine Eintragung im Wählerverzeichnis erfolgt ist“, rät die Landeswahlleiterin. Eingetragen in das Wählerverzeichnis sind alle volljährigen deutschen Staatsangehörigen, die mindestens seit dem 23. April 2010 mit Hauptwohnsitz in Nordrhein-Westfalen angemeldet sind. Die Wahlämter haben allen Wahlberechtigten eine Wahlbenachrichtigung zugesandt. Im Einzelfall kann es vorkommen, dass diese den Wahlberechtigten nicht erreicht hat.

 

Auf der Wahlbenachrichtigung stehen genaue Angaben zur Lage des zugewiesenen Wahlraumes. Seit der letzten Wahl kann es Veränderungen gegeben haben. Daher empfiehlt sich vor dem Gang ins Wahllokal ein nochmaliger Blick auf die Benachrichtigung. Viele Gemeinden bieten darüber hinaus in ihren Internet-Angeboten Wahllokal-Finder an. Sie geben aber auch gerne persönlich oder telefonisch Auskunft.


Wahlzeit

Die Wahlräume sind am Sonntag (9. Mai) von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet. Anschließend findet dort die Auszählung der Stimmen statt. Diese ist öffentlich.

 

Stimmzettel

Im Wahllokal erhalten die Wählerinnen und Wähler einen etwa 60 cm langen und 21 cm breiten Stimmzettel (Erst- und Zweitstimme). Darauf können zwei Stimmen durch Ankreuzen vergeben werden.

 

  • Mit der Erststimme werden auf der linken schwarz gedruckten Seite des Stimmzettels die Direktmandate vergeben. Hier können die Wählerinnen und Wähler in den 128 nordrhein-westfälischen Wahlkreisen ihre Entscheidung zwischen fünf bis elf Kandidatinnen und Kandidaten für den Wahlkreis treffen. Gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält.

  • Mit der Zweitstimme auf der rechten blauen Seite des Stimmzettels können sich die Wählerinnen und Wähler für eine der 25 Landeslisten der Parteien entscheiden. Die Zweitstimme ist maßgeblich für die Verteilung der Sitze auf die einzelnen Parteien. Die Reihenfolge und Nummerierung der Landeslisten der Parteien ist auf allen Stimmzetteln in den Wahlkreisen gleich. Die ersten fünf Bewerberinnen und Bewerber, die auf der Landesliste einer Partei antreten, stehen auf dem Stimmzettel.

 

Zur Orientierung der Wählerinnen und Wähler ist ein Muster des Stimmzettels am Eingang des Wahlraums ausgehängt.

 

Barrierefreiheit

Kann ein Wahlraum ausnahmsweise nicht barrierefrei erreicht werden, erteilen die Wahlämter auf Antrag noch bis Freitag (7. Mai) 18.00 Uhr Wahlscheine. So haben Betroffene die Möglichkeit, in einem anderen Wahllokal mit behindertengerechtem Zugang zu wählen.

 

Sehbehinderte und Blinde können ihre Stimme mit Hilfe einer speziellen Stimmzettelschablone abgeben. Damit sie ohne fremde Hilfe die Vorderseite des Stimmzettels erkennen und ihn richtig in die Schablone einlegen können, ist bei allen Stimmzetteln die rechte obere Ecke abgeschnitten.

 

Wählerbefragung

In 431 Stimmbezirken befragen Mitarbeiter von Meinungsforschungsinstituten (TNS Infratest oder Forschungsgruppe Wahlen) die Wählerinnen und Wähler zu ihrer Entscheidung, nachdem diese den Wahlraum wieder verlassen haben. Die Teilnahme an dieser Befragung ist freiwillig. Sie darf nicht zur Behinderung des Wahlablaufs führen. Die Ergebnisse dienen der Erstellung von Prognosen und Analysen am Wahlabend für die Medien.

 

Wahlbeteiligung

Den Stand der Wahlbeteiligung in zehn ausgewählten Kreisen und kreisfreien Städten wird die Landeswahlleiterin gegen 12.30 Uhr und 16.30 Uhr mitteilen.

 

 

 

Aktuelle und umfassende Informationen zur Landtagswahl
am 9. Mai 2010 finden Sie unter www.im.nrw.de/landtagswahl2010.

 

Am Wahlabend werden die vorläufigen amtlichen Endergebnisse in den Wahlkreisen und im Land unter www.wahlergebnisse.nrw.de angeboten.

 

 



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