| Pressemitteilung vom19. Mai 2010 |
|
Kühlborn: „Schüllers Angriffe gehen ins Leere“ Region Kassel. „Die Vorwürfe des Geschäftsführers des Einzelhandelsverbandes Nordhessen Martin Schüller im Zusammenhang mit dem Umbau des Ratio-Marktes in Baunatal-Hertingshausen an die Adresse des Landkreises gehen ins Leere“, reagiert Kreispressesprecher Harald Kühlborn auf eine Pressemitteilung des Einzelhandelsverbandes. Auch der Geschäftsführer eines Interessenverbandes müsse zur Kenntnis nehmen, dass die Bauaufsicht des Landkreises Kassel „nach Recht und Gesetz und nach nichts anderem“ handele. Kühlborn: „Dass der Landkreis weder schläfrig noch schlitzohrig gehandelt hat, beweisen die in allen Instanzen bis zum Hessischen Verwaltungsgerichtshof ergangenen Urteile zugunsten der Genehmigung zur Erweiterung des Ratio-Einkaufszentrums“. Die Verwaltungsgerichte hätten in allen Urteilen immer darauf hingewiesen, dass die Ratio Handel GmbH einen Anspruch auf Erteilung der Baugenehmigung hatte. „Die Nichterteilung einer Baugenehmigung durch den Landkreis wäre somit rechtswidrig gewesen“, betont der Pressesprecher. Schüller und eine Reihe von Kritikern von politischen Parteien aus der Stadt Kassel würden außerdem verkennen, dass das Regierungspräsidium Kassel im Januar 2009 in einer regionalplanerischen Stellungnahme festgestellt hatte, dass der Bauantrag hinsichtlich Größe der zentrenrelevanten Sortimente den Bestand des alten Ratio nicht überschreitet. Kühlborn: „Deshalb hat das RP auch sein regionalplanerisches Einvernehmen zum Umbau erteilt“. Dies sei auch deswegen von Bedeutung, da der geltende Flächennutzungsplan des Zweckverbandes Raum Kassel, dem die Stadt Kassel angehört, genau die gleichen Vorgaben enthält. „Damit erfüllt das neue Ratio die Vorgaben des Zweckverbandes, die durch eine intensive interkommunale Abstimmung entstanden sind“, so der Kreispressesprecher weiter. Mit der Bildung einer Region Kassel hätte die Genehmigung des Umbaus im übrigen überhaupt nichts tun. „Man kann es fast gebetsmühlenhaft wiederholen: Durch die Bildung einer Region Kassel wird die kommunale Planungshoheit weder für die Stadt Kassel noch eine kreisangehörige Kommune ausgehebelt“, informiert Kühlborn. Grundlage dieser Entscheidungen sei das Bundesbaugesetzbuch „und es ist wenig wahrscheinlich, dass der Bundestag dieses Gesetz wegen der Region Kassel ändert“. Vor und nach der Bildung einer Region Kassel müssten Fragen, die allein in der Zuständigkeit von Städten und Gemeinden liegen, bilateral und in Abstimmungsgesprächen auf Augenhöhe geklärt werden. „Mit dem Zweckverband Raum Kassel gibt es seit 1972 ein gut funktionierendes Instrument für die Stadt Kassel und die direkt angrenzenden Nachbarkommunen, in dem solche und andere Fragen verhandelt und gemeinsam gelöst werden können“, erläutert Kühlborn. Und im Falle Ratio habe dieser schließlich ja auch durch die Aufstellung des Flächennutzungsplanes genau dies geleistet, so der Pressesprecher abschließend. Pressekontakt: Pressestelle LANDKREIS KASSEL, Harald Kühlborn |
LANDKREIS KASSEL
Pressesprecher
Harald Kühlborn
Wilhelmshöher Allee 19 - 21
34117 Kassel
Tel.: 0561/1003-1506
Fax: 0561/1003-1530
Handy: 0173/4663794
E-Mail: pressestelle@landkreiskassel.de
http://www.landkreiskassel.de
Die Pressestelle Pressestelle LANDKREIS KASSEL ist Mitglied bei www.presse-service.de. Dort können Sie Mitteilungen weiterer Pressestellen recherchieren und per E-Mail abonnieren.