Rhein-Sieg-Kreis (kl) – Regierungspräsident Hans Peter Lindlar hält die gemeinsame Schulentwicklungsplanung der Städte Siegburg, Sankt Augustin, Lohmar und Königswinter in Bezug auf die Errichtung einer rechtsrheinischen Gesamtschule für gescheitert. Er bittet daher den Rhein-Sieg-Kreis unverzüglich die Errichtung einer Gesamtschule in Trägerschaft des Kreises in die Wege zu leiten. Dies teilt er in einem Schreiben mit, das am vergangenen Freitagnachmittag (25.06.) beim Rhein-Sieg-Kreis eingegangen ist.
Landrat Frithjof Kühn informiert in der heutigen Sitzung die Mitglieder des Kreisausschusse hierüber und wird vorschlagen dem Kreistag zu empfehlen, einen entsprechenden Errichtungsbeschluss zu fassen. Der Landrat empfiehlt, diesen Errichtungsbeschluss mir dem Hinweis, dass es den betroffenen Städten unbenommen bleibt, sich nun doch für eine Gesamtschule allein oder gemeinschaftliche zu entscheiden.
Gemäß dem Schreiben des Regierungspräsidenten besteht seit Jahren „ein nicht unerheblicher Bedarf an weiteren Gesamtschulplätzen im rechtsrheinischen Kreisgebiet, der durch die vorhandenen Gesamtschulen nicht gedeckt werden kann.“ In Siegburg scheiterte 2008 die Errichtung einer Gesamtschule an den nicht ausreichenden Anmeldezahlen, in Sankt Augustin wurden 2010 die erforderlichen Anmeldezahlen nur knapp verfehlt.
Dir Kommunen sind gemäß dem Schulgesetz verpflichtet, Gesamtschulen zu errichten.
Schaffen sie dies nicht alleine, dann sind sie zu einer gemeinsamen Schulentwicklungsplanung verpflichtet. Gemäß dem Schreiben des Regierungspräsidenten wird jedoch „aus den Äußerungen der Kommunen in keinem Fall der Wille erkennbar, das bestehende Bedürfnis nach weiteren Gesamtschulplätzen in absehbarer Zeit durch die Schaffung einer Gesamtschule in gemeinsamer Trägerschaft zu befriedigen.“
Der Regierungspräsident sieht nunmehr den Rhein-Sieg-Kreis in der Pflicht, anstelle der Kommunen eine Gesamtschule zu errichten. Hierzu ist der Rhein-Sieg-Kreis grundsätzlich bereit. Landrat Frithjof Kühn weist darauf hin, dass der Kreis sich als erfahrener Schulträger bewährt hat. Für eine Kreisgesamtschule müssen im Vorfeld jedoch die notwendigen Voraussetzungen, wie die Frage nach dem Standort, sowie die Sicherung der Gesamtfinanzierung geklärt werden. Auch muss sicher sein, dass die rechtlichen Voraussetzungen tatsächlich erfüllt sind, damit der Kreis nicht Gefahr läuft, in eine Fehlplanung zu investieren.
Der Kreistag soll in seiner letzen Sitzung vor der Sommerpause am kommenden Donnerstag einen entsprechenden Errichtungsbeschluss unter Vorbehalt fassen.