Kreis Unna - Presse und Kommunikation

29. Juni 2010

Änderung im Kraftfahrzeugsteuergesetz

Ausfuhrkennzeichen ab 1. Juli sofort steuerpflichtig

Kreis Unna. (PK) Im Kraftfahrzeugsteuergesetz tritt am 1. Juli eine gesetzliche Änderung in Kraft. Danach werden ab diesem Datum zugeteilte Ausfuhrkennzeichen sofort steuerpflichtig. Bisher waren diese Kennzeichen in den ersten drei Monaten steuerfrei. Hierauf weist der Fachbereich Straßenverkehr des Kreises Unna hin.

Diese Neuregelung hat auch Auswirkungen auf das Kfz-Zulassungsverfahren. „Ausfuhrkennzeichen werden Fahrzeugen zugeteilt, die zur dauerhaften Verbringung in das Ausland vorgesehen sind. Mit der Streichung der Steuerfreiheit geht die Verpflichtung des Antragstellers einher, am Lastschrifteinzugsverfahren der Finanzämter teilzunehmen“, so Günter Sparbrod, Leiter des Fachbereiches Straßenverkehr des Kreises.

Wer also bei der Zulassungsstelle die Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens beantragt, muss neben den anderen für die Zulassung erforderlichen Unterlagen eine Lastschrifteinzugsermächtigung für ein Konto eines inländischen Kreditinstitutes oder inländischen Niederlassung ausländischer Kreditinstitute vorlegen. Verfügt der Antragsteller nicht über ein solches Konto oder hat er nur ein Konto im Ausland, ist die Zulassungsstelle gehalten, die Zulassung, d.h. die Zuteilung des Ausfuhrkennzeichens zu verweigern und den Antragsteller an das Finanzamt zu verweisen. Erst wenn eine Bestätigung des Finanzamtes vorgelegt wird, kann in derartigen Fällen das Ausfuhrkennzeichen zugeteilt werden.

Weitere Informationen gibt es bei Christoph Funke von der Zulassungsstelle des Kreises unter Tel. 0 23 03 | 27- 10 37, Fax 0 23 03 / 27-11 96 oder unter der E-Mail: christoph.funke@kreis-unna.de.


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