Pressemitteilung vom30. Juni 2010
15 neue Kindertagesmütter im Landkreis Kassel
Kreis Kassel.

Die Qualität und Professionalität der Kindertagespflege steht seit 2003 im Mittelpunkt der Arbeit des Jugendamtes des Landkreises Kassel. „Die Bedeutung von Kindertagespflege hat auch im Kreis Kassel in den letzten Jahren ständig zugenommen“, stellt Vizelandrätin Susanne Selbert im Rahmen der Abschlussveranstaltung eines Grundqualifizierungskurses für 15 neue Kindertagesmütter im Landkreis Kassel fest. Im Kreis wurden im letzten Jahr 18,7 Prozent aller Kleinkinder zwischen 0 und 3 Jahren betreut – das sind für den Landkreis 958 Plätze. Ein Drittel diese Plätze werden von Tagesmüttern beziehungsweise den drei Tagesvätern im Landkreis Kassel abgedeckt. Der externe Betreuungsbedarf werde kreisweit auf rund 1.800 Kinder allein in dieser Altersgruppe geschätzt. Aktuell sind beim Kreis rund 155 anerkannte Tagespflegepersonen gemeldet.

 

Selbert „Wir haben auf diesen Bedarf frühzeitig reagiert und bereits 2007 konkrete Ziele für die Verbesserung des Betreuungsangebots verabschiedet“. Für den weiteren Ausbau der Kindertagespflege bieten die vorhandenen gut funktionierenden Kooperationsstrukturen die besten Voraussetzungen dafür, dass diese flexibelste Form der Betreuung auf hohem Niveau funktionieren kann. „Die Zusammenarbeit mit dem Tagesmütterverein Baunatal e.V., dem Deutschen Roten Kreuz Kassel-Wolfhagen, der Sternschnuppe Vellmar, dem Mütterzentrum Hofgeismar und dem Kreisjugendamt läuft hervorragend und war sicherlich mit ein Grund dafür, dass der Kreis Kassel als einziger nordhessischer Kreis 2008 in ein Pilotprojekt des Hessischen Sozialministeriums und der Karl-Kübel-Stiftung zur Organisation der Kindertagespflege aufgenommen wurde“, so die Vizelandrätin weiter.

 

Ziel aller Überlegungen solle sein, zusätzliche Tagespflegepersonen zu gewinnen und zu qualifizieren, um ein möglichst flächendeckendes Angebot an Kinderbetreuung zu erreichen. „Hier liegt eine der wichtigsten Herausforderungen für die Zukunftsfähigkeit der Städte und Gemeinden im Norden und Westen des Landkreises Kassel, die besonders vom demographischen Wandel betroffen sind“, weist Selbert auf die gesellschaftliche Bedeutung eines attraktiven Kinderbetreuungsangebots hin.

 

Die Betreuung in der Tagespflege bietet für Kinder Sicherheit, Kontinuität und Individualität und das alles in der Regel in räumlicher Nähe zum Elternhaus. Selbert: „Allerdings kann man sich dieser Vorteile nur dann sicher sein, wenn es sich bei den Tagesmüttern und –vätern um Betreuer handelt, die eine entsprechende Erlaubnis vorweisen können“. Die 15 Absolventinnen des Grundqualifizierungskurses haben jetzt eine entscheidende Grundlage für die Erlaubnis erlangt. Neben der Grundqualifizierung spielen auch die persönliche Eignung und kindgerechte Räumlichkeiten eine wichtige Rolle. "Deshalb finden im Vorfeld auch immer Hausbesuche und intensive Gespräche mit interessierten Tagespflegepersonen statt", berichtet die Vizelandrätin.

Gesetzliche Grundlage der Tagespflege ist das Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG). „Mit diesem Gesetz wurde die Kindertagespflege als Betreuungsform aufgewertet stellt der Betreuung in Kindertageseinrichtungen gleichgestellt“, informiert Jugendamtsmitarbeiter Ralph Kleppe. Durch das im Oktober 2005 in Kraft getretene Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (KICK) seien die Anforderungskriterien an die Kindertagespflegepersonen gesetzlich festgeschrieben worden. Unter bestimmten Voraussetzungen gelte eine Erlaubnispflicht für die Kindertagespflege.

Kleppe: „Jeder, der Kinder außerhalb der Wohnung ihrer Eltern mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Entgelt und länger als drei Monate betreuen will, benötigt dazu eine Erlaubnis“. Die Kindertagespflegeperson müsse fachlich und persönlich geeignet, zur Kooperation mit den Eltern, anderen Tagespflegepersonen und dem Jugendamt bereit sein sowie Räume vorweisen, in denen Kinder altersgerecht betreut werden können. „Die fachliche Eignung kann man in Qualifizierungskursen des Jugendamtes erwerben“, erläuterte Kleppe.

 

In den Kursen würden die Betreuer durch gezielte Qualifizierungsmaßnahmen auf ihre verantwortungsvolle Tätigkeit vorbereitet. Außerdem habe man Qualitätskriterien für die Tagespflege aufgestellt. „Damit sollen stabile Betreuungsverhältnisse für alle Beteiligten erreicht werden,“ stellt Kleppe klar.

Diese hohen Qualitätsansprüche seien erforderlich, um das Vertrauen in die Kompetenz der Betreuer bei den beteiligten Eltern zu stärken. Kleppe: „Wer sein Kind zur Pflege abgibt, möchte sicher sein, dass es in guten Händen ist.“

 

Kindertagespflegepersonen, die bereits mit dem Jugendamt kooperieren und den Qualifizierungskurs absolviert haben, erhalten die notwendige Erlaubnis bei Vorliegen der anderen Voraussetzungen automatisch. Wer bisher ohne das Jugendamt und ohne Grundqualifizierung Kinder erlaubnispflichtig betreut, muss die Tätigkeit dem Jugendamt anzeigen und die Voraussetzung zur Erteilung der Erlaubnis nachweisen. Zuwiderhandlungen sind ordnungswidrig und können mit Bußgeld belegt werden, so Kleppe.

 

Für Fragen rund um die Tagespflege ist Ralph Kleppe, Jugendamt des Landkreises Kassel, Wilhelmshöher Allee 19–21, 34117 Kassel, Telefon: 0561/1003-1334 der richtige Ansprechpartner.



Pressekontakt: Pressestelle LANDKREIS KASSEL, Harald Kühlborn



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Kindertagespflege 001
Auf dem Foto sieht man die geballte Tagesmütterpower.


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