Wer bei einer örtlichen Meldebehörde registriert ist, bestimmt selbst, inwieweit diese seine privaten Daten weitergeben darf. Darüber informiert der Fachdienst Bürgerservice der Landeshauptstadt Magdeburg.
Das Meldegesetz des Landes Sachsen-Anhalt erlaubt es, Meldedaten der Bürger auf schriftliche Anfrage und gegen Gebühr weiterzugeben. So erleichtert es die Suche nach Familienmitgliedern oder Geschäftspartnern, aber auch nach Mietschuldnern, Zeugen oder Angeklagten. Deshalb ist gegen Auskünfte aus dem Melderegister nicht generell ein Widerspruch möglich. Meldebehörden dürfen aber keineswegs uneingeschränkt Informationen an beliebige Personen weitergeben. Es muss z. B. klar sein, wer genau gesucht wird, bevor die entsprechenden Daten herausgegeben werden.
In folgenden Fällen können Bürger ohne Begründung der Weitergabe all ihrer in der Meldebehörde vorliegenden Daten widersprechen:
- Weitergabe an öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften, soweit der Betreffende Familienangehöriger im Sinne des Gesetzes ist und die Daten nicht für Zwecke des Steuererhebungsrechts übermittelt werden
- bei automatisiertem Abruf von Daten über das Internet zum Zweck der Erteilung einer Melderegisterauskunft an private Dritte
- Weitergabe an Träger von Wahlvorschlägen (Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber) aus Anlass von Wahlen
- Weitergabe an Antragsteller von Volksinitiativen
- Weitergabe von Alters- oder Ehejubiläen an Presse und Rundfunk sowie Mitglieder parlamentarischer und kommunaler Vertretungskörperschaften
- Weitergabe an Adressbuchverlage
Bürger, die in Magdeburg gemeldet sind und eine Auskunftssperre für die genannten Fälle wünschen, können dies beim Bürgerservice formlos beantragen. Der schriftliche Antrag muss an folgende Adresse geschickt werden:
Landeshauptstadt Magdeburg
Bürgerservice und Ordnungsamt
Fachdienst Bürgerservice
39090 Magdeburg
Ebenso besteht die Möglichkeit, den Antrag direkt in einem der Magdeburger BürgerBüros abzugeben. Ein vorgedrucktes Formular für den Antrag finden Interessenten unter http:// www.magdeburg.de/buergerservice. Wurde die Sperre einmal beantragt, muss sie nicht erneuert werden, sondern verlängert sich automatisch.
Im Einzelfall ist es auch möglich, die Weitergabe aller persönlichen Daten an private Antragsteller zu sperren, wenn andernfalls Gesundheit oder Leben des Betroffenen gefährdet sind. Eine solche Sperre muss aber begründet und nach zwei Jahren verlängert werden.
Die BürgerBüros sind zu folgenden Zeiten geöffnet:
BürgerBüro Mitte
Breiter Weg 222, 39104 Magdeburg
eMail: buergerbuero-mitte@magdeburg.de
Montag 08:00 - 15:00
Dienstag und Donnerstag 09:00 - 19:00
Mittwoch 12:00 - 15:00
Freitag 08:00 - 12:00
Samstag 08:00 - 12:00
BürgerBüro Nord
Lübecker Str. 32, 39124 Magdeburg
eMail: buergerbuero-nord@magdeburg.de
Montag 08:00 - 15:00
Dienstag und Donnerstag 09:00 - 19:00
Mittwoch 12:00 - 15:00
Freitag 08:00 - 12:00
Samstag nur BB Mitte
BürgerBüro West
Bruno-Beye-Ring 50, 39130 Magdeburg
eMail: buergerbuero-west@magdeburg.de
Montag 08:00 - 15:00
Dienstag und Donnerstag 09:00 - 19:00
Mittwoch 12:00 - 15:00
Freitag 08:00 - 12:00
Samstag nur BB Mitte
BürgerBüro Süd
Otto-Baer-Straße 8, 39118 Magdeburg
eMail: buergerbuero-sued@magdeburg.de
Montag 08:00 - 15:00
Dienstag und Donnerstag 09:00 - 19:00
Mittwoch 12:00 - 15:00
Freitag 08:00 - 12:00
Samstag nur BB Mitte
BürgerBüro Ost
Tessenowstraße 15, 39114 Magdeburg
eMail: buergerbuero-ost@magdeburg.de
Montag 08:00 - 15:00
Dienstag und Donnerstag 09:00 - 19:00
Mittwoch 12:00 - 15:00
Freitag 08:00 - 12:00
Samstag nur BB Mitte
Einheitliche Telefonnummer aller BürgerBüros: 03 91/5 40 43 29