
Kreis Steinfurt. Das Bundesministerium des Innern hat eine neue Regelung für von libanesischen Behörden ausgestellte „Documents de Voyage pour Réfugiés Palestiniens" (DDV) und „Laissez-Passer" (LP) getroffen. Diese werden ab dem 1. November 2010 nicht mehr für den Grenzübertritt und den Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland genügen. Zwar benötigen die Betroffenen weiterhin ein gültiges DDV oder LP als Identitätsnachweis, jedoch können die Ausländerbehörden Aufenthaltsetiketten nicht mehr in solche Dokumente einbringen. Die Ausländerbehörde des Kreises Steinfurt weist darauf hin, dass es eine Übergangsregelung gibt, die nun letztmalig vom Bundesinnenministerium bis zum 31. Oktober 2010 verlängert wurde. Mit einem gültigen DDV oder LP sowie einem gültigen Aufenthaltstitel ist die Ein- und Ausreise bis zum 31. Oktober 2010 problemlos möglich. Ab dem 1. November 2010 ist die Ein- und Ausreise dann ohne einen deutschen Reiseausweis für Ausländer trotz gültigem Aufenthaltstitel nicht mehr möglich. Die Ausländerbehörde wird deshalb allen Inhabern gültiger DDV oder LP zur Erfüllung ihrer Passpflicht auf Antrag einen „Reiseausweise für Ausländer" ausstellen und die Aufenthaltstitel darin anbringen. Der Kreis Steinfurt empfiehlt den Betroffenen, sich umgehend mit der Ausländerbehörde des Kreises, Tecklenburger Straße 10, Steinfurt, in Verbindung zu setzen, Telefon 02551/ 69-2298.