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Pressemeldung vom 30.07.2010


Benachrichtigung der Stadt Jülich über öffentliche Zustellungen
- Bekanntmachung der Stadt Jülich -

Jülich.

Nachfolgende Bußgeldbescheide der Stadt Jülich:

 

Bußgeldbescheid vom 15.07.2010, Aktenzeichen: 033.80475.0/2619,

Bußgeldbescheid vom 15.07.2010, Aktenzeichen: 033.81816.5/2619,

Bußgeldbescheid vom 16.07.2010, Aktenzeichen: 033.83193.5/2619,

 

an Herrn Elmar Theo Jansen,

geb. am 15.07.1962 in Jülich,

letzter bekannter Aufenthaltsort:

Helmholtzstraße 41, 52428 Jülich

 

werden hiermit gemäß § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeszustellungsgesetz - LZG NRW) vom 07.03.2006 (GV. NRW. S. 94) - in der zur Zeit geltenden Fassung - durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt. Hierdurch können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen.

 

Wegen des unbekannten Aufenthaltes der vorgenannten Person war die Zustellung der Bescheide durch die Post gemäß § 3 LZG NRW nicht möglich. Es ist daher die öffentliche Zustellung gemäß § 10 LZG NRW durchzuführen.

 

Die Bußgeldbescheide können bei der Stadt Jülich, Ordnungsamt, Zimmer 20, Große Rurstraße 17 in 52428 Jülich vom Betroffenen gegen Vorlage des Personalausweises während der Öffnungszeiten (montags bis freitags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und donnerstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr) abgeholt oder eingesehen werden.

 

Die Bußgeldbescheide gelten zwei Wochen nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Jülich als zugestellt. Auskunft zur Sache erteilt Herr Simonis, Telefon: 02461 / 63-319.

 

Jülich, 19. Juli 2010

 

Stadt Jülich

Der Bürgermeister

Im Auftrag

 

Simonis



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Herausgeber:
Stadt Jülich
Große Rurstr. 17
52428 Jülich

Frau Claudia Noppen
Tel.: 02461/63388

e-mail: cnoppen@juelich.de


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